Die Erhöhung des Familienzuschusses steht in der kommenden Regierungssitzung auf der Tagesordnung.
In der kommenden Regierungssitzung am Dienstag (5. Dezember 2023) bringt Familien-Landesrätin Sara Schaar einen für Familien in Kärnten bedeutenden Akt zur Beschlussfassung ein. Konkret geht es um die Erhöhung des Familienzuschusses.
„Um den steigenden Lebenserhaltungskosten gerecht zu werden, wird der Familienzuschuss nach der letzten Erhöhung im Dezember 2022 nun wieder angepasst. Das bedeutet unter dem Strich mehr Geld für Familien in Kärnten“,
berichtet Schaar.
Erhöhung um 6,9 Prozent
Der Familienzuschuss wird entsprechend dem Verbraucherpreisindex (Durchschnittswert zwischen August 2022 und Juni 2023) um 6,9 Prozent erhöht. Für 2024 wurden im Budget rund 2,3 Millionen Euro für die Förderung vorgesehen. Die Erhöhung tritt noch im Dezember 2023 in Kraft.
Nach dem Auslaufen des Kinderbetreuungsgeldes gibt es für Familien die Möglichkeit, den Familienzuschuss zu beantragen. Dieser wird Familien mit Kindern, die das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, in Form einer monatlichen, einkommensabhängigen Transferzahlung gewährt.
„Wir haben es uns in Kärnten zum Ziel gesetzt, zur kinder- und familienfreundlichsten Region Europas zu werden. Der Familienzuschuss ist ein Baustein dieses Vorhabens und fördert auch Chancengleichheit für Familien in Kärnten“,
so Schaar.
Mehr Informationen zum Familienzuschuss hier oder bei Monika Pitschko, 050 536 – 14692, monika.pitschko@ktn.gv.at
Der Familienzuschuss neu beträgt monatlich bei einem gewichteten monatlichen Pro-Kopf-Einkommen
- bis zu einschließlich 279 Euro: 261 Euro
- von 280 bis zu 363 Euro: 236 Euro
- von 364 bis zu 453 Euro: 210 Euro
- von 454 bis zu 542 Euro: 182 Euro
- von 543 bis zu 628 Euro: 154 Euro
- von 629 bis zu 714 Euro: 127 Euro
- von 715 bis zu 825 Euro: 105 Euro
- von 826 bis zu 905 Euro: 58 Euro