Kinderbetreuung – SWV Kärnten: Die WK Kärnten kann nicht, will nicht, mag nicht!

SWV-Präsident Alfred Trey ist – wieder einmal – nicht überrascht:

„LH Kaiser und die SPÖ Kärnten haben auf die Möglichkeit der Einrichtung betrieblicher Kindergärten hingewiesen und die Kärntner Wirtschaft und Industrie eingeladen, Initiativen in diese Richtung zu setzen. Initiativen, wie sie übrigens auch WK-Präsident Mahrer eingefordert hat. Andere Bundesländer haben Leitfäden für Unternehmen erstellt – Tirol ist das beste Beispiel. Was tut die WK Kärnten, wenn sie eingeladen wird, einen Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu leisten? Sie kritisiert den Gratis-Kindergarten in Kärnten, weil z.B. die Nebenkosten nach wie vor gegeben sind“,

so Trey.
Ja, es gab beim Start Komplikationen, ja, teilweise hat die Inflation die Erleichterung aufgefressen, aber Trey weist auf einen entscheidenden Punkt hin, der gerne übersehen wird:

„Wir haben die größte Reform in der Kinderbildung und -betreuung seit 1945 in Kärnten angestoßen, um das große Ziel zu erreichen: Kärnten zur kinder- und familienfreundlichsten Region Europas zu machen. Wir befinden uns in einem Prozess – Änderungen passieren nun mal nicht über Nacht – man muss sie sich erarbeiten. Gemeinsam wäre das leichter, doch die WK will nicht, mag nicht, kann nicht. Wir haben einen konkreten Vorschlag gemacht, wir erwarten eine konkrete und konstruktive Antwort. Wollt ihr dabei helfen, betriebliche Kindergärten umzusetzen, ja oder nein? Ist die oberflächliche Kritik am KBBG die einzige Replik, die kommt?“,

fragt Trey.
 
Dazu ein Auszug aus dem KBBG, zur Klarstellung: Das Kärntner Kinderbildungs- und- betreuungsgesetz (K-KBBG) gilt sowohl für institutionelle Einrichtungen, als auch für betriebliche Einrichtungen. Für die Landesförderung benötigt man eine Betriebsbewilligung seitens des Landes, sowie eine Vereinbarung mit der Gemeinde (§19a Abs. 2 K-KBBG). Betriebliche sowie institutionelle Einrichtungen bekommen die Förderung in gleicher Höhe.
Im Gegensatz zu einer „Bildung und Betreuung in Kleingruppen“ (Betriebstageseltern), welche eine zumindest zweijährige Erfahrung im pädagogischen Bereich aufweisen müssen, kann ein Betrieb bei einer institutionellen Kinderbildungs- und-betreuungseinrichtung als Rechtsträger ohne zweijährige pädagogische Erfahrung fungieren.
  • WIR WISSEN: Ausreichende Kinderbetreuung ist ein Schlüssel zur Bekämpfung des Arbeitskräftemangels.
  • Unternehmen, die eigene Kinderbetreuungsangebote für ihre Mitarbeiter:innen schaffen, haben Vorteile beim Recruiting, motiviertere Mitarbeiter:innen und weniger Personalengpässe.

„Die Einladung zur Kooperation besteht – doch ein wenig Wille von Seiten der WK muss auch da sein. Andere Initiativen schlecht zu machen, aber selbst keine zu haben, ist kein Zukunftskonzept“,

so Trey.