Flüchtlingsreferent*innen beschließen endlich Verhandlungen über Valorisierung

Vanessa Pichler
Im Rahmen der außerordentlichen Konferenz der Flüchtlingsreferent*innen am Donnerstag, 2. Dezember 2021, wurde die derzeitige Situation im Fremden- und Flüchtlingsbereich thematisiert. Zentrale Themen waren die gerechte Verteilung von Asylwerbenden auf die Bundesländer, ein gemeinsames Vorgehen, was die zukünftige Asylstrategie betrifft, und Kostenanpassungen für die Quartiergeber*innen, die Flüchtlinge unterbringen und verpflegen.

Aufforderung des Landtages nachgekommen

„Es gibt einen Landtagsbeschluss von Anfang Oktober. Dieser lautet: Die Kärntner Landesregierung wird aufgefordert, dem Innenministerium in Verhandlungen unmissverständlich klarzumachen, dass die geplante Unterbringung von Asylwerbenden in Kärnten nur unter der Bedingung erfolgen darf, dass die restlichen Bundesländer ihre Unterbringungsquoten im gleichen Maße wie das Land Kärnten erfüllen“, so Flüchtlingsreferentin Sara Schaar. Dieser wurde ebenfalls thematisiert, denn Kärnten erfüllt seine Unterbringungsquote beinahe zu 100 Prozent. Die Landesrätin kam somit der Aufforderung des Landtages nach und machte Kärntens Standpunkt deutlich.

Beratungen mit Ländern werden aufgenommen

Die gestiegenen Kosten für die Quartiergeber*innen sind seit dem Jahr 2016 nicht mehr valorisiert worden. Auf Antrag Kärntens wird dieser Notwendigkeit nun nachgekommen. „Innenminister Karl Nehammer signalisierte seine Bereitschaft, diesbezüglich Verhandlungen aufzunehmen und die Länder zu Beratungen einzuladen“, berichtet Flüchtlingsreferentin Sara Schaar.

Gerechte Verteilung in der EU

Die Verantwortlichen einigten sich außerdem darauf, den Innenminister zu ersuchen, sich auf nationaler wie europäischer Ebene für die Schaffung eines Modells von Erstaufnahmezentren an den EU-Außengrenzen einzusetzen, in denen Asylverfahren geführt werden. Bis dahin sei auch für eine gerechte Verteilung der Asylwerber*innen innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten zu sorgen, erklärte Schaar.