HETA-Erträge für Kärnten sollen enkelverantwortlich investiert werden

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Sehr erfreulich für das Land Kärnten sind die Entwicklungen im Kärntner Ausgleichszahlungsfonds KAF. Aufgrund guter Abwicklungsergebnisse der HETA und auf Basis der Verträge zur Haftungsbefreiung Kärntens werden rund 280 Millionen Euro im KAF verbleiben, die in weiterer Folge an das Land Kärnten fließen.

„Es war schon länger absehbar, dass ein dreistelliger Millionenbetrag als freies Vermögen im KAF verbleibt. Dass dieser Betrag nun derart hoch ausfällt, eröffnet für Kärnten großartige Perspektiven“,

erklären Landeshauptmann Peter Kaiser und Finanzreferentin LHStv.in Gaby Schaunig.
100 Millionen Euro liegen bereits im KAF, mit weiteren Ausschüttungen der HETA erhöht sich der Betrag auf die oben genannten 280 Millionen Euro. Der KAF veranlagt das Vermögen gesichert in Bundesanleihen.

„Ich spreche mich dafür aus, die gesamte Geldsumme auch nach Übertragung ans Land sicher zu veranlagen und die Erträge in enkelverantwortliche Zukunftsprojekte zu investieren“,

erklärt Kaiser. Diese Entscheidung werde aber jedenfalls erst in der kommenden Legislaturperiode zu treffen sein.
Finanzreferentin Schaunig erläutert die Höhe der Summe so:

„Wir konnten in der Übereinkunft zur Haftungsbereinigung von 2016 jegliches Risiko für Kärnten aus einer ungünstigen HETA-Abwicklung ausschließen, indem wir den Haftungsbeitrag Kärntens mit maximal 1,2 Milliarden Euro festlegten. Im Falle einer sehr günstigen Abwicklung hingegen war vorgesehen, dass die Erträge bei Kärnten verbleiben. Dieser Fall tritt nun ein und ich freue mich, dass diese Mittel künftig für Zukunftsprojekte eingesetzt werden können, von denen alle Kärntnerinnen und Kärntner profitieren.“

Höchste Priorität in den Jahren 2015 und 2016 habe das Abwenden einer Insolvenz des Landes gehabt. Gleichzeitig war entscheidend, eine rechtssichere und risikoarme Lösung zur Befreiung von der Haftungsbedrohung zu erreichen.

„Nicht nur konnten wir beide Ziele mit der Zustimmung der überwältigenden Mehrheit der Gläubiger zu unserem Angebot am 10. Oktober 2016 erfolgreich erreichen – wir können nun auch für Kärnten die Ernte für das damalige umsichtige, gewissenhafte und vorausschauende Handeln einfahren“,

betont Kaiser, der darin einmal mehr die Richtigkeit des damals eingeschlagenen Wegs bestätigt sieht.
„Mit der Haftungsbefreiung Kärntens haben wir eine der größten Finanzmarkttransaktionen Europas rechtssicher abgewickelt, die der Überprüfung durch zwei Rechnungshöfe und zahlreicher Gerichte standhielt. Dass die mehr als wechselvolle Geschichte der einstigen Kärntner Landesbank nun mit einem so positiven Lichtblick für das Land endet, haben sich die Kärntnerinnen und Kärntner mehr als verdient“, so Kaiser und Schaunig.
Quelle: LPD Kärnten