Kärnten fordert wirksame Mietenobergrenze und Steuersenkung auf Betriebskosten

Von der Erhöhung der Richtwertmieten mit heutigem Tag sind in Kärnten nur vergleichsweise wenige Wohnungen betroffen, da die meisten hierzulande vermieteten Wohnungen dieser Preisregulierung nicht unterliegen. „Leider gibt es derzeit überhaupt keine wirksame Mietenobergrenze, die österreichweit den Preisanstieg bei den privaten Mietwohnungen stoppt“, erklärt Kärntens Wohnbaureferentin LHStv.in Gaby Schaunig und fordert den Bundesgesetzgeber einmal mehr auf, das Mietrecht zu überarbeiten und endlich eine entsprechende Regulierung zu schaffen.

„Wohnen ist ein Grundrecht und kein Spekulationsobjekt. Die Kosten müssen für Mieterinnen und Mieter leistbar bleiben!“

Das Land Kärnten kann über die Wohnbauförderung nur im gemeinnützigen Bereich tätig werden – und tut dies mit Erfolg. Dank gefördertem Mietwohnungsbau und Mietensenkungsprogramm weist Kärnten im Österreichvergleich die niedrigsten Mieten auf. 2021 waren es laut Statistik Austria im Durchschnitt 4,6 Euro pro Quadratmeter (Österreichschnitt: 6,1 Euro). Allerdings gibt es dabei einen deutlichen Unterschied zwischen Genossenschaftswohnungen und privat vermieteten Wohnungen: privat kostet das Wohnen rund ein Drittel mehr als im gemeinnützigen Bereich.

„Dort, wo wir als Land Kärnten ansetzen können, um den Preisanstieg beim Wohnen zu dämpfen, tun wir das – und zwar mit Nachdruck und allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln“,

betont Wohnbaureferentin LHStv.in Gaby Schaunig. Belastend aufs Wohnbudget wirken sich aber auch die Betriebskosten aus. Schaunig fordert daher eine Steuersenkung für Betriebskosten auf einheitlich zehn Prozent: „Es ist nicht einzusehen, dass Mieten mit zehn Prozent besteuert sind, aber Heiz- und Warmwasserkosten mit 20 Prozent. Mit einer Steuersenkung könnte die Bundesregierung hier sehr rasch und unkompliziert die Österreicherinnen und Österreicher entlasten.“

„Mit dem Mietensenkungsprogramm des Landes konnten wir am gemeinnützigen Sektor wirksam in den Preisauftrieb eingreifen. Mit dem Wohnbauprogramm schaffen wir darüber hinaus Jahr für Jahr bedarfsgerechten, leistbaren neuen Wohnraum in allen Regionen“,

erklärt Schaunig. „Aber es muss auch endlich die Bundesregierung ihre eigenen Vorhaben umsetzen. Eine Novellierung des Mietrechts mit dem Ziel, leistbare Mieten sicherzustellen, hat sich die aktuelle Koalition im Bund selbst ins Regierungsprogramm geschrieben. Es ist hoch an der Zeit, dass dies endlich umgesetzt wird“, betont die Landeshauptmannstellvertreterin.