Kärntner Ausführungsgesetz zum EAG-Paket des Bundes beschlossen

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Bundesgesetzliche Vorgaben aus dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz und aus dem Starkstromwegegesetz verlangen auch nach landesgesetzlichen Änderungen, die heute, Dienstag, auf der Tagesordnung der Regierungssitzung standen. Darüber berichtete Energie-Landesrätin Sara Schaar dem Regierungskollegium:

„Wir kommen damit unserer Umsetzungsverpflichtung nach und novellieren das Kärntner Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (K-ElWOG) sowie das Kärntner Elektrizitätsgesetz (K-EG). Dies geschieht für mich persönlich mit einem lachenden und einem weinenden Auge“,

so Schaar. Die wesentlichsten Änderungen betreffen einen vereinfachten Netz-Zutritt für Anlagen auf Basis erneuerbarer Quellen, den Netz-Ausbau sowie die Ausweitung für Bewilligungsfreistellungen für Leitungsanlagen, aber auch Einschränkungen bei der Verwendung von Technologie-Fördermitteln.
 
Positiv anzumerken sei, dass Bürokratie-Hürden abgebaut bzw. Verfahren beschleunigt werden, wenn es um den Netz-Ausbau im Mittelspannungsbereich (ausschließlich Erdverkabelungen) geht.

„Der Ausbau des Stromnetzes ist wesentlich für die Energiewende, weil wir Stabilität im Netz brauchen. Mittelspannungsleitungen müssen mit der Novelle nicht mehr genehmigt werden, was zu einem rascheren Netz-Ausbau führen wird. Davon profitieren etwa auch Betreiberinnen und Betreiber von privaten Photovoltaik-Anlagen, da die Einspeisung von Strom ins öffentliche Netz erleichtert wird“,

erklärt Schaar, die dennoch zu Photovoltaik-Anlagen rät, die auf den Eigenverbrauch ausgelegt und mit einem Stromspeicher verbunden sind.

„Damit sinken die Stromkosten und das Netz wird generell entlastet.“

Ein zweiter Pluspunkt der Novelle sei, dass auch Anpassungen von Leitungsanlagen an den Stand der Technik bewilligungsfrei gestellt werden.

„Auch dies trägt zu stabileren Stromnetzen und zur Verbesserung der Versorgungssicherheit bei.“ 

Das „weinende Auge“ betreffe Änderungen, zu denen Kärnten verpflichtet ist und welche negative Auswirkungen für die Bevölkerung haben.

„Durch das EAG wird Kärnten stark benachteiligt, wenn es um Technologie-Fördermittel geht. Aufgrund eines neuen Aufteilungsschlüssels werden nämlich jene Länder übervorteilt, die bei der Nutzung erneuerbarer Energiequellen schon sehr weit sind“,

sagt Schaar, die darauf verweist, dass der Gesamtanteil der erneuerbaren Energieträger am Endverbrauch in Kärnten mittlerweile 58,8 Prozent beträgt. Damit ist man bundesweit Spitzenreiter. Schaar:

„Verwendungsmöglichkeiten von Technologie-Fördermitteln werden stark eingeschränkt. Neue Technologien und Energieeffizienz-Programme können durch den vom Bund gespeisten K-ElWOG-Fonds nicht mehr gefördert werden. Dabei sind gerade Maßnahmen in Sachen Energieeffizienz – neben einem Ausbau der Erneuerbaren – Gebot der Stunde.“

Ein konkretes Beispiel ist, dass keine neuen Gemeinden mehr im Programm „Ölkesselfreie Gemeinden und Städte“ aufgenommen werden können. Bisher wurden mit K-ElWOG-Mitteln Zuschüsse für Haushalte in den teilnehmenden Gemeinden finanziert, die ihre Öl- oder Gasheizung gegen eine alternative Heizungsvariante austauschen.

„Auf diese benachteiligende Regelung haben wir die Bundesregierung mehrmals hingewiesen. Leider ohne Erfolg“,

schließt Schaar.