Mitgliedschaft im Klagsverband: Diskriminierung hat in Kärnten keinen Platz

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Seit etwa einem Jahr ist das Land Kärnten außerordentliches Mitglied im Klagsverband, einer Dachorganisation von 60 Vereinen, NGOs und für Fälle von Diskriminierung zuständige Stellen einiger Bundesländer, die für Gleichstellung, Inklusion und gegen Diskriminierung eintreten. Diese Mitgliedschaft wurde nun verlängert. „Diese Mitgliedschaft bringt entscheidende Vorteile mit sich. Für Landes- oder Gemeinde-Bedienstete, die sich diskriminiert fühlen, ist die Gleichbehandlungsstelle des Landes für Erstberatungen die erste Anlaufstelle. Handelt es sich um Fälle, für die keine zufriedenstellende außergerichtliche Lösung gefunden wurde, kommt der Klagsverband ins Spiel. Er unterstützt mit rechtlichen Informationen. Betroffene werden somit in der Rechtsdurchsetzung unterstützt“, berichtet Gesellschaftsreferentin Sara Schaar.

Wobei hilft der Klagsverband?

Ein Beispiel wäre folgendes: Für einen Dienstposten werden perfekte EDV-Kenntnisse verlangt, obwohl eigentlich einfache Kenntnisse ausreichen würden. Ältere Personen können vermutlich weniger häufig perfekte EDV-Kenntnisse vorweisen. Dieser Fall von Altersdiskriminierung könnte vom Klagsverband rechtlich beurteilt werden. Mitglieder sind neben Kärnten auch die Steiermark, Tirol und Niederösterreich oder die Stadt Salzburg.

„Unser Ziel ist, Diskriminierungen in jeglicher Form – aufgrund von Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung – weiter abzubauen. Die Mitgliedschaft beim Klagsverband ist ein wichtiger Schritt auf diesem Weg.“ Sara Schaar

Der Klagsverband konnte gemeinsam mit dem Mitgliedsverein „migrare“ in Oberösterreich einen Fall vor Gericht bringen, in dem ein Drittstaatsangehöriger die Wohnbeihilfe des Landes plötzlich nicht mehr erhielt, weil diese Person kein Deutsch-Zertifikat nachweisen konnte. Aber auch andere Sozialleistungen in verschiedenen Bundesländern wurden vom Klagsverband bereits erfolgreich auf Diskriminierungsaspekte überprüft, zum Beispiel die Tiroler Schulstarthilfe oder die Niederösterreichische Pendlerhilfe. Das jüngste Gerichtsverfahren, das der Klagsverband derzeit führt, ist eine Verbandsklage wegen mangelnder Inklusion in Bundesschulen und zeigt, wie breit die Rechtsdurchsetzung der NGO angelegt ist. Das betont auch Schaar: „Unser Ziel ist, Diskriminierungen in jeglicher Form – aufgrund von Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung – weiter abzubauen. Die Mitgliedschaft beim Klagsverband ist ein wichtiger Schritt auf diesem Weg.“