Neues Kärntner Kinder-Bildungs- und –betreuungsgesetz präsentiert

Foto: LPD Kärnten/Wajand
Ein historischer Moment für Kärntens Elementarpädagogik war die kürzlich erolgte Präsentation des Gesetzesentwurfes für ein neues Kärntner Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz durch Bildungsreferent LH Peter Kaiser. Gemeinsam mit Klubobmann Markus Malle und Klubobmann Stellvertreter Andreas Schwerwitzl, den Verhandlungspartnern in Person der drei Gemeindebundpräsidenten Günther Vallant, Christian Poglitsch und Gerhard Altziebler, den beiden Städtebundvertretern Bürgermeister Günther Albel und Christan Scheider sowie ÖGB-Landesfrauenvorsitzender Silvia Igumnov und Gerhild Hubmann, Leiterin der Bildungsabteilung des Landes präsentierte Kaiser die Eckpunkte des neuen Gesetzes und unterstrich die Bedeutung dieses neuen Gesetzes für Kinder, Familien, Elementarpädagoginnen sowie für Kärnten als Standort insgesamt. Die Novelle wurde heute in Begutachtung geschickt. Bis Ende November besteht jetzt die Möglichkeit, Anregungen dazu abzugeben, die dann geprüft und gegeenenfalls eingearbeitet werden. Anfang kommenden Jahressoll das neue Kärntner Kinderbildungs-und –betreuungsgesetz im Landtag beschlossen werden und mit Beginn des Kindergartenjahres 2023/24 in Kraft treten..
„Das neue Kärntner Kinder-Bildungs- und –betreuungsgesetz ist größte Reform im Bereich der Elementarpädagogik seit 1945 und ein Meilenstein für alle Kinder, Familien und Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen“,
sagte der Landeshauptmann gleich zu Beginn der Pressekonferenz und verwies darauf, dass diese Novelle die konsequente Fortsetzung des Weges, Kärnten zur kinder- und familienfreundlichsten Region Europas zu machen, sei. Ziel der Gesetzesnovelle sei es, die Qualität der Kinderbetreuung zu steigern und die Arbeitsbedingungen der Pädagoginnen und Pädagogen zu verbessern. Parallel dazu sollen auch die Rahmenbedingungen in den Einrichtungen optimiert werden.
„Konkrete Schritte sind etwa die schrittweise Reduzierung der Gruppengröße bis 2028 auf 20 Kinder und die Erhöhung der Vorbereitungs- und Nachbereitungszeiten für das pädagogische Personal. Diese Maßnahmen sind – gepaart mit höheren Gehältern vor allem im privaten Bereich – eine Wertschätzung gegenüber den Pädagoginnen und Pädagogen und tragen dazu bei, diese gesellschaftlich äußerst wichtigen Berufe, attraktiver zu machen“,
betonte Kaiser. Er hob auch hervor, dass mit dem Gesetz ein gänzlicher Entfall der Elternbeiträge, bis auf den Essensbeitrag und besondere Zusatzangebote, einhergehe. Aktuell übernimmt das Land mit dem Kinderstipendium ja 100 Prozent der durchschnittlichen Elternbeiträge.
Um den durch die Verringerung der Gruppengrößen notwendigen zusätzlichen Raumbedarf finanzieren zu können, wird laut Kaiser der jährlich mit 20 Millionen Euro dotierte Kärntner Schulbaufonds in einen Bildungsbaufonds umgewandelt und mit einer zusätzlichen Einmalzahlung seitens des Landes in Höhe von 10 Millionen Euro aufgestockt. Auch das dafür notwendige Gesetz soll Anfang 2023 beschlossen werden.
Klubobmann Markus Malle bezeichnet den Gesetzesentwurf ebenfalls als einen Meilenstein für die Kärntner Gesellschaft. „Es war eine sehr komplexe Materie. Aber alle Beteiligten waren sich einig, dass es unsere gemeinsame Aufgabe ist, den Kindern die beste Bildung zukommen zu lassen“, so Malle. „Was für die Kinder ein Vorteil ist, ist auch ein Vorteil für die Pädagoginnen und Pädagogen“, fasste Landtagsabgeordneter Andreas Scherwitzl zusammen und verwies exemplarisch auf die schrittweise Reduzierung der Gruppengröße. „Der Besuch einer elementarpädagogischen Einrichtung war bisher der einzige Bildungsweg der nicht kostenfrei war – das hat sich mit der unlängst erfolgten Einführung des Kärntner Kinderstipendiums geändert“, rief Scherwitzl in Erinnerung. Zudem verwies er auf die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, als weitere Folge des neuen Gesetzes. „Mit dem Gesetz schaffen wir eine zentrale Maßnahme gegen Altersarmut bei Frauen.“
Der Obmann des Kärntner Städtebundes, Bürgermeister Günther Albel, bezeichnete den Gesetzesentwurf nicht nur als einen Gewinn für die Kinder und die Familien, sondern auch als einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Region. „Für Unternehmen ist es bei Standortentscheidungen enorm wichtig, welche Bildungsmöglichkeiten in einer Region vorhanden sind“,
erklärte Albel. Sein Klagenfurter Amtskollege Christian Scheider untermauerte, dass die Gesetzesnovelle eine wesentliche Verbesserung für die Kinder und die Familien mit sich bringt. „Mit diesem Gesetz zeigen wir, dass Politik über die nächsten Wahlen hinaus an die nächste Generation denkt“, so Scheider.
Das Führungstrio des Kärntner Gemeindebundes, Günther Vallant, Christian Poglitsch und Gerhard Altziebler betonten, dass die Verhandlungen hart aber fair und stets auf Augenhöhe geführt wurden. „Da wir die Kinderbetreuung vor Ort gewährleisten, war es uns ein besonderes Anliegen, in die Verhandlungen eingebunden zu sein“, so Vallant. Poglitsch ergänzte: „Unser Ziel war es, das beste Gesetz für unsere Kinder zu schaffen“. Altzieber bezeichnete das Gesetz ebenfalls als großen Wurf und erinnerte, dass nun die räumlichen und personellen Voraussetzungen für dessen Umsetzung geschaffen werden müssten.
Silvia Igumnov, ÖGB-Landesfrauenvorsitzende, erinnerte, dass das neue Gesetz auch deutliche Verbesserungen für die Angestellten in den elementarpädagogischen Einrichtungen mit sich bringt. „Das Gehalt der Pädagoginnen und Pädagogen wird um bis zu 40 Prozent angehoben, insbesondere bei privaten Trägern. So wird ab Herbst 2023 eine Kleinkindbetreuerin im 3. Berufsjahr künftig monatlich 343 Euro netto mehr, eine Kindergartenpädagogin im 6. Berufsjahr um 160 Euro mehr verdienen.“
Die Leiterin der Landesabteilung Bildung und Sport, Gerhild Hubmann, erklärte, dass in der Elementarpädagogik landesweit rund 3.600 Personen in 700 Einrichtungen tätig sind und 22.000 Kinder betreut werden. Seit 2013 wurde das Budget in diesem Bereich von 44 Millionen auf 90 Millionen erhöht.
Quelle: LPD Kärnten