Eine Verbauung der Schleppe-Alm durch Wohnbau ist weder wünschenswert noch zielführend, da die gesamte Region als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist und der Naherholung und Freizeitnutzung der Klagenfurterinnen und Klagenfurter dient.
Das besagte Areal ist Landschaftsschutzgebiet, dieses als solches zu erhalten ist oberste Prämisse. Es besteht hier keine Baulandwidmung und diese wird es seitens der Stadt Klagenfurt auch nicht geben!
Eine sanfte Bespielung zum Wohle der Bevölkerung ist vorstellbar und wünschenswert.
Im Bereich des Skilifts auf der Schleppe-Alm gibt es eine Grünland-/Sport-Widmung, dies gilt es aufrecht zu halten und den Menschen die Gegend zur Erholung und für Freizeit- und Sportmöglichkeiten zu erhalten!