„Mit dem heutigen Ausschuss-Beschluss sind wir einem besseren Schutz all jener Seegrundstücke, die im Besitz des Landes Kärnten oder seiner Gesellschaften stehen, einen entscheidenden Schritt nähergekommen“,
„Wir haben seit September 2020 Hand in Hand mit den Initiatoren des Kärntner Seenvolksbegehrens Walter Polesnig und Gerhard Godescha, der Landesverwaltung und Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Gebieten intensiv zusammengearbeitet, um die Seeufer für die Bevölkerung nachhaltig zu sichern und besser zugänglich zu machen. Dieses Ziel wird nun sogar in der Kärntner Landesverfassung verankert. Allen Beteiligten gilt für die gefundenen Lösungen mein besonderer Dank“,
- Das Land Kärnten soll in der Kärntner Landesverfassung in Form einer Staatszielbestimmung ein klares Bekenntnis zum Erhalt aller Seegrundstücke abgeben, die im Besitz des Landes oder im Besitz von landeseigenen Gesellschaften stehen.
- Bei der Nutzung von Seegrundstücken, die im Besitz des Landes Kärnten oder seiner landeseigenen Gesellschaften stehen, hat künftig ein ausgewogenes Gleichgewicht zwischen öffentlicher Zugänglichkeit, Naturschutz, touristischen Interessen und Raumplanung vorzuherrschen.
- Die Motorbootabgabe ist mit einer Zweckwidmung künftig für den Ankauf von Seeliegenschaften aus Privat- oder Gemeindeeigentum und für die Attraktivierung von Seegrundstücken vorzusehen, insbesondere um so einen probaten öffentlichen Zugang herzustellen oder zu sichern.
- Seitens der Kärntner Landesregierung sollte binnen Jahresfrist sichergestellt werden, dass im Rahmen des Kärntner Geografischen Informationssystems (KAGIS) sämtliche Seegrundstücke, die sich im Eigentum der öffentlichen Hand (Bund, Land, Gemeinden und ausgegliederten Gesellschaften, z.Bsp.: Bundesforste, SIG) befinden, entsprechend ausgewiesen werden.
„Wir gehen von einem einstimmigen Beschluss in der Landtagssitzung aus, um diesem starken Paket zum Schutz der Kärntner Seen mit einer breiten Mehrheit das entsprechende Gewicht zu verleihen“,