Wie wird der „Selbsttest zuhause“ als „Eintrittstest“ funktionieren?

Es gibt die Teststraßen des Landes, jene der Gemeinden (nicht überall), die Antigentests mit medizinischem Personal und Selbsttests unter Kontrolle anbieten, Tests bei Ärzten, in den Apotheken und in Testbussen. Doch mit der Öffnung am 19. Mai sollen auch Selbsttests zu Hause als Eintrittstests gelten – für jene, die nicht geimpft oder in den letzten sechs Wochen genesen sind.
Die Landes-IT muss ein elektronisches System erarbeiten, damit letztere als zertifizierte Eintrittstests gelten. Man habe sich sämtliche Systeme angesehen, schließlich hat das elektronische Test-Anmeldesystem von Wien den Zug gemacht.

So meldet man den Selbsttest an

So sollte das funktionieren:
  1. Registrierung auf einer Online-Plattform (Domain wird noch bekanntgegeben).
  2. Anschließend erhält man einen Code, diesen schreibt man auf den Selbsttest.
  3. Foto machen vom Code + Selbsttest-Ergebnis, dieses übermittelt man direkt an die Online-Plattform.
  4. Dann erhält man ein Ergebnis-Zertifikat. Dieses gilt für 24 Stunden. Man weist es beim Eintritt ins Lokal vor – am Handy oder ausgedruckt (wenn man daheim einen Drucker hat).
Dieses System soll ab 4. Juni auch mit dem österreichischen Grünen Pass verbunden sein. Das Land wird rechtzeitig vor 19. Mai ein Erklär-Video und die Domain veröffentlichen.
Der Bund hat auch Vor-Ort-Tests bei den Gastronomie-Betrieben angekündigt, wenn man spontan ein Lokal besucht. Interessierte Kärntner Betriebe sollen diese Tests erhalten, wenn der Bund rechtzeitig liefern kann.

Möglichkeit der Gäste-Registrierung

Die Kärnten Werbung hat ein System für die Gäste-Registrierung erarbeitet. In Gastronomie und Hotellerie muss man sich als Gast ab 19. Mai registrieren lassen. Dies dient dem Contact Tracing, falls notwendig. Das System ist an die Bezirksbehörden angebunden, 400 Kärntner Betriebe haben sich bereits dafür angemeldet.