Eine Novelle des Kärntner Seniorengesetzes (K-SenG) soll – vorbehaltlich der Beschlussfassung im Kärntner Landtag – Ende Juni und rückwirkend mit 1. Jänner 2023 in Kraft treten. Was das konkret bedeutet, erläuterten heute, Mittwoch (21. Juni 2023), Senior:innen-Landesrätin Sara Schaar, Karl Bodner (Pensionistenverband), Vorsitzender des Kärntner Seniorenbeirats, sowie als Vertretung für seine Stellvertreterin Elisabeth Scheucher-Pichler (Seniorenbund) Erich Wappis, Seniorenbund-Bezirksobmann in Klagenfurt, und Bodners Stellvertreter Thomas Richler (Seniorenring) im Rahmen einer Pressekonferenz.
Novelle als Zeichen der Wertschätzung
„Die Kärntner Senior:innen-Organisationen leisten enorm wertvolle Arbeit für die Gesellschaft und tragen sehr viel dazu bei, dass Seniorinnen und Senioren in Kärnten so lange wie möglich aktiv und selbstbestimmt am sozialen Leben teilhaben können. Die Inhalte der Novelle des Seniorengesetzes sind auch ein Zeichen der Wertschätzung dieser wichtigen Generationen-Arbeit“,
so Schaar.
Eine Novellierung des Seniorengesetzes sei außerdem aufgrund der aktuellen Teuerungen wichtig – und weil die im Gesetz enthaltenen Förderbeträge seit über 20 Jahren nicht valorisiert wurden.
Basis der Novelle: Beschluss des Seniorenbeirates
Basis für die Novelle bildete ein einstimmiger Beschluss das Kärntner Seniorenbeirates, die Beträge der allgemeinen Seniorenförderung zu erhöhen.
„Es freut mich sehr, dass die Kärntner Landesregierung diesen Antrag mehr als ernst genommen hat – denn mit der Gesetzesnovelle wird weitaus mehr als nur diese Forderung erfüllt“,
bestätigt Karl Bodner als Vorsitzender des Seniorenbeirates.
Allgemeine Seniorenförderung erhöht
Zum konkreten Inhalt: Die Förderbeträge für Senior:innen-Organisationen (allgemeine Seniorenförderung) werden erstmals seit über 20 Jahren angehoben – um durchschnittlich 35 Prozent. So erhielt eine Organisation mit einem Mitgliederstand zwischen 20.000 und 30.000 bisher 111.000 Euro jährlich, künftig sollen es 150.000 Euro sein.
Besondere Seniorenförderung erweitert
Die besondere Seniorenförderung wurde ebenfalls wesentlich verändert: Wurde diese bisher ausschließlich projektbezogen gewährt, soll sie in Zukunft aus zwei Teilen bestehen.
„Die besondere Seniorenförderung wird aus einem jährlichen Sockelbetrag von 5.000 Euro sowie aus einer Projektförderung von maximal 5.000 Euro pro Jahr und Organisation bestehen. Die besondere Seniorenförderung sollen sich künftig – anders als bisher – auch kleinere Organisationen ab 500 Mitgliedern abholen können, damit Fix- sowie Projektkosten gedeckt werden können“,
führt Erich Wappis aus.
Schaar ergänzt:
„Wir stärken mit der Gesetzesnovelle alle Organisationen, die sich für die Anliegen der erfahrenen Generation einsetzen, mehr denn je auch die kleineren.“
Anhörungsrecht des Seniorenbeirates
Thomas Richler hebt in diesem Zusammenhang die Aufwertung des Kärntner Seniorenbeirates als beratendes Gremium der Landesregierung hervor:
„Beim projektbezogenen Teil der besonderen Seniorenförderung hat der Kärntner Seniorenbeirat ein Anhörungsrecht und kann Förderempfehlungen abgeben.“
Alle drei Vertreterinnen und Vertreter des Seniorenbeirates betonten die wertschätzende und konstruktive Zusammenarbeit im Beirat selbst und zwischen allen Senior:innen-Organisationen in Kärnten:
„Gemeinsam sind wir bemüht, die Herausforderungen gemeinsam mit dem Land Kärnten anzugehen!“
Quelle: LPD Kärnten