Kärntner Seenschutz-Paket beschlossen!

Starker Schutz für Kärntner Seen 

Ausgehend vom Kärntner Seenvolksbegehren verankert die Landespolitik den Schutz der heimischen Seeufer sogar in der Landesverfassung. Was das Kärntner Seenschutz-Paket genau umfasst, erklärt SPÖ-Klubobmann Herwig Seiser.

Was wurde aus dem Kärntner Seenvolksbegehren? 

Seiser: Die Kärntner Seen mit ihrem kristallklaren Wasser und ihrer einzigartigen Schönheit sind einer der größten Schätze unseres Bundeslandes. Mein Dank gilt daher den Initiatoren des Kärntner Seenvolksbegehrens, Walter Polesnik und Gerhard Godescha, die sich für einen besseren Schutz unserer Seeufer eingesetzt haben. Fast 12.000 Unterschriften wurden gesammelt. Im Kärntner Seenschutz-Paket, das wir heute im Landtag beschließen, kommen wir ihren Forderungen weitestmöglich nach.

Was beinhaltet das Kärntner Seenschutz-Paket?

Erstens, dass alle Seegrundstücke, die der öffentlichen Hand gehören, auch erhalten werden. Dieses Ziel werden wir sogar in der Landesverfassung verankern. Zweitens werden wir die Motorbootabgabe künftig dazu verwenden, neue Ufergrundstücke anzukaufen. Drittens muss der öffentliche Zugang zum See sichergestellt sein. Darum braucht es bei zukünftigen Projekten immer ein ausgewogenes Konzept, das den öffentlichen Zugang an zentrale Stelle rückt.

Was passiert sonst noch zum Schutz der Seen?

Der Schutz der Kärntner Naturschönheiten ist uns schon lange ein Anliegen. Wir haben darum auch im neuen Raumordnungsgesetz besonders auf deren Schutz geachtet und ebenfalls den freien Zugang gesetzlich verankert. Schließlich wollen wir unsere einzigartige Landschaft in vollen Zügen genießen und sie an die nachfolgenden Generationen weitergeben. Allerdings ist völlig klar:

Der heutige Beschluss hebt diesen Schutz auf ein neues Niveau. Mehr Schutz als durch die Verfassung geht einfach nicht.

SPÖ-Klubobmann Herwig Seiser:

„Die Bevölkerung hat gerufen, die Politik hat geliefert. Wir haben alle gesetzlichen Möglichkeiten ausgereizt, um der Intention des Kärntner Seenvolksbegehrens weitestmöglich zu entsprechen.“

Quelle: SPÖ-Landtagsklub Kärnten

Verstärkter Einsatz von Nutzwasser im Außenbereich

Der Kärntner Landtag beschloss heute die Novellierung des Gesetzes zur Gemeindewasserversorgung.

Das ist ein notwendiger Schritt hin zu einem noch bewussteren und sorgsameren Umgang mit dem wichtigsten aller Lebensmittel – unserem Trinkwasser,

sagt Landesrat und Wasserwirtschaftsreferent Daniel Fellner (SPÖ). Er betont, dass Trink- und Nutzwasser immer streng voneinander getrennt bleiben: „In diesem Zusammenhang haben wir auch einen eigenen Leitfaden zur landwirtschaftlichen Bewässerung erstellt.“

Wasserknappheit vorbeugen

Was bedeutet diese Novellierung des Gesetzes unter anderem konkret? Dort, wo es sinnvoll ist, besteht die Möglichkeit, nicht mehr kostbares Trinkwasser einzusetzen. Das betrifft etwa den Außenbereich (zum Beispiel für die Gartenbewässerung) oder Stallgebäude (zum Beispiel für Reinigungsarbeiten).

„In Zeiten des Klimawandels kommt es bereits heute in Kärnten vermehrt zu Wasserknappheit, vor allem im Sommer. Das erfordert schon jetzt einen klugen Umgang mit diesem wertvollen Gut“,

erklärt Landesrätin und Umweltreferentin Sara Schaar (SPÖ).