LH Kaiser: Einreichungen bis 15. Oktober möglich – Preis soll Menschenrechtsarbeit fördern und Menschenrechtsbewusstsein in Bevölkerung stärken
1993 wurde der Kärntner Menschenrechtspreis erstmals vergeben. Seither wurden über 50 herausragende Initiativen von Einzelpersonen bzw. Organisationen ausgezeichnet.
„Auch zum heurigen 30-jährigen Jubiläum suchen wir wieder ein besonders auszeichnungswürdiges Projekt in der Menschenrechtsarbeit“,
ruft Landeshauptmann Peter Kaiser heute, Mittwoch, zum Teilnehmen auf. Vorschläge mit Kärnten-Bezug können bis 15. Oktober 2023 von Dienststellen des Bundes und Landes, Gemeinden, Interessenvertretungen sowie natürlichen oder juristischen Personen oder sonstigen Gemeinschaften eingebracht werden. Der Kärntner Menschenrechtspreis ist mit 10.000 Euro dotiert.
„Uns geht es darum, die Menschenrechtsarbeit zu fördern und gleichzeitig das Menschenrechtsbewusstsein in der Bevölkerung zu stärken. Der Preis kann nicht nur an Menschenrechtsaktivitäten in Kärnten gehen, sondern auch an Kärntnerinnen und Kärntner, die außerhalb des Bundeslandes im Dienste der Menschenrechte wirken“,
erklärt Kaiser. Er hebt hervor, dass die Menschenrechtsarbeit ganz besondere Bedeutung im Zusammenhang mit den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (SDGs) hat. Diese seien auch wesentliche Basis für das Regierungsprogramm der Kärntner Nachhaltigkeitskoalition.
Über die Vergabe des Preises entscheidet eine vierköpfige Fachjury. Voraussetzung für die Preisvergabe ist ein persönlicher oder ein sachlicher Bezug der Projektverantwortlichen zu Kärnten. Die feierliche Preisvergabe findet aus Anlass des Tages der Menschenrechte im Dezember statt. Für die Einreichung werden folgende Angaben erbeten: Hinweise zur einreichenden Person/Institution: Name und Adresse; Hinweise zur nominierten Person oder Organisation: Name und Adresse; Kurzbeschreibung der Initiative bzw. der erbrachten Menschenrechtsarbeit; Nachweis des Kärntenbezuges; Begründung der Preiswürdigkeit.
Die Unterlagen für die Nominierung sind an folgende Adresse zu richten:
Amt der Kärntner Landesregierung Abteilung 1 – Landesamtsdirektion Kennwort: Menschenrechtspreis Arnulfplatz 1, 9021 Klagenfurt am Wörthersee
Quelle: LPD Kärnten