Naturschutz: Neue Förderrichtlinie im Rahmen des GAP-Strategieplans beschlossen

Fotohinweis: Pixabay/Michael Schwarzenberger
In der heutigen Regierungssitzung (7. November 2023) wurde ein wichtiger Beschluss gefasst, um EU-Mittel für Naturschutz-Maßnahmen in Kärnten zu lukrieren. Agrarreferent LHStv. Martin Gruber und Naturschutz-Landesrätin Sara Schaar brachten gemeinsam die Förderrichtlinie zur Umsetzung von EU-/Land-finanzierten Projektmaßnahmen der Ländlichen Entwicklung im Rahmen des GAP-Strategieplans Österreich 2023 bis 2027 im Bereich Naturschutz ein. 

Biodiversitätsziele bekommen mehr Raum

Im Rahmen des „Europäischen Green Deals“ wurde die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Jahre 2023 bis 2027 und damit auch die Förderung durch den ELER-Fonds (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes) stärker an Nachhaltigkeits- und Biodiversitätsziele geknüpft. Als Grundlage für die EU-Förderung im Bereich der GAP wurde der nationale GAP-Strategieplan für die Förderperiode 2023 bis 2027 erarbeitet. Entsprechend ihrer Zuständigkeit für Naturschutz müssen die Bundesländer für alle Fördermaßnahmen innerhalb des GAP-Strategieplans mit ausschließlicher EU-/Landesfinanzierung eigene Landesförderrichtlinien erstellen. Die Kärntner Richtlinie soll mit 1. Dezember 2023 in Kraft treten und einen wesentlichen Beitrag zum Schutz und Erhalt wertvoller und gefährdeter Lebensräume leisten. Ebenfalls soll mit der Förderung der entsprechenden Maßnahmen das Bewusstsein für Naturschutz gestärkt werden.

Abgeltung wesentlich für Landwirtschaft

„Die Landwirtschaft leistet einen unverzichtbaren Beitrag zum Naturschutz und zum Erhalt der Biodiversität. Durch diese Richtlinie ist sichergestellt, dass die Kärntner Bauern für diese Leistung auch eine entsprechende Abgeltung erhalten“,

betont Agrarreferent LHStv. Martin Gruber.
Sie schaffe auch die Basis für die Förderung von Maßnahmen zum Management von invasiven Pflanzen- und Tierarten (Neophyten, Neozoen) sowie von Maßnahmen zur Räumung von Biberbauten bei akuter Gefahr in Verzug.

Schwerpunkte der Förderungen

Schwerpunkte der Naturschutz-Projektförderungen sind Investitionen zum Erhalt, zur Wiederherstellung und zur Verbesserung naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume, Kooperationen im Natur- und Umweltschutz zur Vernetzung und Bildung von Synergien sowie Wissenstransfer in Form von Bewusstseins- und Weiterbildung sowie Beratung in Naturschutz-Themen.

„Für eine gedeihliche ländliche Entwicklung ist es wesentlich, für die Lebensraum-Sicherung und für Maßnahmen zur Steigerung der Biodiversität entsprechende Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Kärnten bekennt sich zu moderner und integrativer Naturschutz-Arbeit. Mit der neuen Förderrichtlinie soll es gelingen, weitere Schritte zu setzen, um unsere Ziele im Naturschutz-Bereich, auch im Sinne der österreichischen Biodiversitätsstrategie, zu erreichen“,

so Schaar abschließend.
Quelle: LPD Kärnten