Leistungen der Ehrenamtlichen können gar nicht hoch genug geschätzt werden. Das Land Kärnten arbeitet stetig an Verbesserungen und Förderungen für die Freiwilligen.
„Ob Sturm, Waldbrand, Autounfall oder Hochwasser: Alle diese Ereignisse und erst Recht deren Bewältigung, führen uns deutlich vor Augen, wie wichtig und wertvoll die Arbeit der ehrenamtlichen HelferInnen ist. Unser Ansatz ist es, den vielen, vielen Freiwilligen im Land das Leben, wo es geht, zu erleichtern – jeden Tag, nicht nur am Internationalen Tag des Ehrenamtes, der am Sonntag wieder begangen wird. Denn die Leistungen dieser Menschen können gar nicht hoch genug geschätzt werden“,
sagt Katastrophenschutzreferent Landesrat Daniel Fellner.
Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer seien, egal ob bei Feuerwehren, Hilfsorganisationen oder Rettungsdiensten, der Kitt, der die solidarische Gemeinschaft zusammenhalte. „Immer wieder leisten die ehrenamtlich tätigen Frauen und Männer unbezahlbare Arbeit und stellen die Bedürfnisse anderer über die Eigenen. Das ist es was unsere Gemeinschaft – vor allem in Zeiten wie diesen mehr denn je – auszeichnet. Daher verdienen sie auch jegliche Unterstützung“, so Fellner.
Sonderurlaub für Ausbildungen
Wie etwa die Novellierung des Kärntner Gemeindemitarbeiterinnengesetzes 2019: Seit Inkrafttreten dieser Novelle gelten Einsätze von freiwilligen Helferinnen und Helfern als gerechtfertigte Abwesenheit vom Dienst, wie es bei Landesbediensteten per Erlass schon zuvor der Fall war. Zudem erhalten Gemeindebedienstete, die sich ehrenamtlich bei Rettungsdiensten oder freiwilligen Feuerwehren engagieren, 40 Stunden (bei Vollzeitbeschäftigung) im Jahr Sonderurlaub für spezifische Ausbildungen im Zusammenhang mit ihrer Freiwilligenarbeit. Darüber hinaus ist die Ausübung eines Ehrenamtes ein positives Kriterium für die Aufnahme in den Gemeindedienst.
Fellner: „Damit waren wir in Kärnten Vorreiter für ganz Österreich. Ein wichtiger Schritt, um das Freiwilligenwesen langfristig abzusichern“.
Auch die Abgeltung für an Einsatzkräfte geleistete Entgeltfortzahlungen bei Großschadensereignissen an Arbeitergeber ist inzwischen beschlossen worden.
Weiters gab es im Rahmen des ersten Corona-Gemeindehilfspaketes des Landes Mittel zur „Gemeinschafts-, Kultur- und Vereinsförderung“ in einer äußerst schwierigen Zeit in der Höhe von drei Euro pro Einwohner jeder Gemeinde, also insgesamt rund 1,7 Mio. Euro. Diese kamen Großteils dem Ehrenamt zugute. „Und wir werden uns auch in Zukunft stets weiter für die Förderung und Besserstellung des Ehrenamtes einsetzen,“ so Fellner abschließend.