Landesrätin Sara Schaar: Bis zum Start des bundesweiten Reparaturbonus kann man sich das Kärntner Vorzeigemodell noch abholen. Der Antrag auf den Kärntner Reparaturbonus ist noch bis 30. April 2022 möglich.
Einen möglichst nachhaltigen Umgang mit Ressourcen zu unterstützen, war das Ziel, als im Juli 2020 der Kärntner Reparaturbonus eingeführt wurde. „Reparieren statt wegwerfen lautet seitdem die Devise der Kärntnerinnen und Kärntner. Der Reparaturbonus wird extrem gut angenommen. Bis Mitte März 2022 wurden über 8.000 Anträge gestellt und über 600.000 Euro an Fördermittel ausgezahlt“, zieht Umwelt-Landesrätin Sara Schaar Bilanz.
Kärntner Reparaturbonus bis 30. April 2022
Da der österreichweite Reparaturbonus voraussichtlich erst mit 1. Mai beantragt werden kann, wird das Kärntner Vorzeigebeispiel erneut verlängert – bis 30. April 2022. Pro Haushalt und Jahr werden 50 Prozent der Reparaturkosten von Haushaltselektrogeräten – maximal 100 Euro – rückerstattet. Ausgenommen sind Kühl- und Tiefkühlgeräte. Der Kärntner Gewerbebetrieb, der die Reparatur durchführt, muss auf www.reparaturfuehrer.at/kaernten gelistet sein. Schaar spricht gleich von mehreren Effekten, die dadurch ausgelöst werden: „Es werden nicht nur wertvolle Ressourcen geschont und weniger gefährliche Abfälle verursacht, auch ein effizienterer Energieeinsatz ist die Folge. Gleichzeitig bleibt mehr in der Brieftasche und die Kärntner Wirtschaft erfährt Beschäftigungsimpulse.“
„Es freut mich sehr, dass Kärnten in diesem Bereich einmal mehr eine Vorreiterrolle einnehmen konnte und nun auch auf Bundesebene der Reparaturbonus eingeführt wird, wenn auch mit Verspätung. Um einen nahtlosen Übergang zum Bundesbonus zu gewährleisten, sollten sich Kärntner Reparaturbetriebe auf www.reparaturbonus.at registrieren. Das ist bereits möglich“, rät Schaar.
Informationen zum Kärntner Reparaturbonus: www.ktn.gv.at/Service/Formulare-und-Leistungen/UW-L31
Nähere Informationen zum Reparaturbonus des Bundes (inklusive Anmeldung für Betriebe): www.reparaturbonus.at