Land Kärnten erhöht Heizkostenzuschuss um 50 Euro Energiebonus

Als weitere Maßnahme gegen Teuerungswelle wird Heizkostenzuschuss um Kärntner Energiebonus von 50 Euro erhöht – zudem werden Einkommensgrenzen erweitert – rund 21.000 Bezugsberechtigte 

„Um die Folgen der Teuerungskrise für besonders betroffene Kärntnerinnen und Kärntner abzufedern, hat Kärnten bereits mehrere Maßnahmen umgesetzt. Aktuell wird gerade der Kärnten Bonus ausbezahlt. In der heutigen Regierungssitzung haben wir nun eine deutliche Erhöhung unseres Heizkostenzuschusses beschlossen“,

informierte LHStv.in Sozialreferentin Beate Prettner heute, Dienstag, bei der anschließenden Pressekonferenz.

„Die Erhöhung beträgt 50 Euro und wird als Kärntner Energiebonus automatisch mit dem Heizzuschuss ausbezahlt.“ 50 Euro bedeuten für den kleinen Heizzuschuss (110 Euro + 50 Euro) ein Plus von deutlichen 45 Prozent. Der große Heizzuschuss erhöht sich von 180 Euro auf 230 Euro bzw. um 28 Prozent. „Während der Heizzuschuss je zur Hälfte vom Land und von den Gemeinden finanziert wird, wird der Energiebonus zu 100 Prozent vom Land aus dem Sozialreferat getragen. In Summe gehen wir von 4,2 Millionen Euro aus, mit denen wir in der Heizperiode 2022/23 die Kärntnerinnen und Kärntner unterstützen werden“,

so Prettner.

„Mir ist es auch sehr wichtig, die Zahl der Bezugsberechtigten gerade in Zeiten wie diesen zu steigern. Deshalb haben wir die Einkommensgrenzen weiter angehoben“,

betonte die Sozialreferentin. Der Kreis der Bezieherinnen und Bezieher sollte sich mit den neuen Einkommensgrenzen um rund 3.000 auf 21.000 erhöhen. Die neuen Einkommensgrenzen für den großen Zuschuss sind: 1.100 Euro pro Monat für alleinstehende Personen bzw. 1.560 Euro für Ehepaare und Lebensgemeinschaften. Die Einkommensgrenzen für den kleinen Zuschuss sind: 1.240 Euro pro Monat für alleinstehende Personen und 1.700 Euro für Ehepaare und Lebensgemeinschaften. Erhöht wird außerdem der Zuschlag pro weiterer Person im Haushalt – und zwar von 250 auf 270 Euro.
Beantragt werden kann der Heizkostenzuschuss ab 3. Oktober. Die Antragsfrist endet am 28. April 2023. Prettner versicherte:

„Anders als der Energiebonus des Bundes wird der Kärntner Energiebonus automatisch mit der Bewilligung des Heizkostenzuschusses ausbezahlt. Es ist dafür kein zusätzlicher Antrag erforderlich. Jeder Bezugsberechtigte erhält also automatisch einen um 50 Euro erhöhten Heizkostenzuschuss. Wir gehen in Kärnten einen Auszahlungsweg, der so einfach und unkompliziert wie möglich ist.“