Die Kärntner Landesregierung hat heute, Dienstag, die Finanzierung von insgesamt 20 Maßnahmen der Schutzwasserwirtschaft an Interessentengewässern beschlossen. Konkret handelt es sich um ein Hochwasserschutzprojekt, elf Instandhaltungsmaßnahmen, drei Planungsmaßnahmen, zwei Gewässerpflegekonzepte sowie drei Erforderniserhöhungen. Das förderfähige Gesamterfordernis beläuft sich auf 4,616 Millionen Euro. Für Wasserwirtschaftsreferentin Landesrätin Marika Lagger-Pöllinger sind diese Investitionen ein wichtiger Beitrag für die Sicherheit in den Gemeinden.
„Hochwasserschutz beginnt nicht erst im Ernstfall. Er beginnt mit vorausschauender Planung, regelmäßiger Pflege und konsequenter Instandhaltung unserer Gewässer. Mit diesen Maßnahmen investieren wir gezielt in Sicherheit, Vorsorge und funktionierende Lebensräume“,
betont Lagger-Pöllinger.
Hochwasserschutz für Malta
Ein Schwerpunkt der beschlossenen Maßnahmen liegt auf dem Hochwasserschutz am Trattenbach in der Gemeinde Malta. In den Ortsteilen Hilpersdorf und Fischertratten soll künftig ein besserer Schutz vor Hochwasser gewährleistet werden. Durch das Projekt werden rund 2,8 Hektar Bauland sowie insgesamt 48 Objekte vor einem hundertjährlichen Hochwasserereignis geschützt.
„Gerade für die Gemeinden ist es entscheidend, dass Schutzmaßnahmen rechtzeitig umgesetzt und bestehende Anlagen verlässlich erhalten werden“,
so die Landesrätin. Neben neuen Schutzmaßnahmen setzt das Land auch weiterhin auf die laufende Instandhaltung bestehender Gewässer. Dabei werden Abflusshindernisse entfernt, Bewuchs zurückgenommen und beschädigte Uferbereiche saniert.
„Genau hier setzen die heute beschlossenen Maßnahmen an. Sie helfen, Risiken zu reduzieren und die Gemeinden bei ihrer Verantwortung für Schutz und Vorsorge zu unterstützen“,
erklärt Lagger-Pöllinger.
Planungen schaffen die Grundlage für künftige Maßnahmen
Zusätzlich zu den Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen werden auch drei Planungsprojekte finanziert. Vorgesehen sind die Überarbeitung von zwei Gefahrenzonenplänen sowie die Erstellung eines Gewässerentwicklungs- und Risikomanagementplanes. Diese Planungen sollen dazu beitragen, Risiken künftig noch besser einschätzen und notwendige Maßnahmen frühzeitig vorbereiten zu können. Die Landesregierung hat zudem drei Erhöhungen bestehender Projekterfordernisse beschlossen. Betroffen sind Maßnahmen am Globasnitzbach, an der Görtschitz in Eberstein sowie an der Möll im Bereich Lurnfeld/Möllbrücke.
Die Mehrkosten ergeben sich unter anderem durch neue technische Vorgaben, zusätzliche Planungen, Entschädigungen, größere Massen, Preissteigerungen, Ausschreibungsergebnisse sowie notwendige Projektanpassungen. Die Arbeiten an der Möll sollen bis Ende 2026 abgeschlossen werden.
Bund, Land und Gemeinden finanzieren gemeinsam
Die Finanzierung der Projekte erfolgt gemeinsam durch Bund, Land Kärnten sowie die jeweiligen örtlichen Projektträger – darunter Gemeinden, Verbände und Genossenschaften. Von den förderfähigen Gesamtkosten in Höhe von 4,616 Millionen Euro übernimmt der Bund rund 2,28 Millionen Euro. Das Land Kärnten trägt bis zu 1,574 Millionen Euro, die örtlichen Projektträger steuern insgesamt 762.200 Euro bei. Der Landesanteil ist im Budget 2026 sowie im Finanzrahmen 2026 bis 2029 vorgesehen.
„Schutzwasserwirtschaft bedeutet konkrete Arbeit für die Sicherheit der Menschen. Sie schützt Siedlungsräume, Infrastruktur und Lebensqualität. Gleichzeitig sorgt sie dafür, dass unsere Gewässer ihre Funktionen weiterhin erfüllen können. Das ist verantwortungsvolle Vorsorge für heute und für kommende Generationen“,
unterstreicht Lagger-Pöllinger.