Anpassung der Landesverfassung und Weiterentwicklung der Landtagsgeschäftsordnung auf Schiene

2018 haben die Landtagsparteien ihr gemeinsames Vorhaben einer Modernisierung der Geschäftsordnung des Kärntner Landtags durch die Weiterentwicklung der Kärntner Landesverfassung begonnen – jetzt wurde im zuständigen Ausschuss für Recht und Verfassung einstimmig beschlossen, den erarbeiteten Gesetzesentwurf in die Begutachtung zu schicken. 

„Bereits seit 2018 führen wir konstruktive Verhandlungen mit allen Landtagsparteien und verfolgen ein gemeinsames Ziel: den weiteren Ausbau von Oppositionsrechten, die Stärkung der Transparenz und somit das Hinarbeiten auf den stärksten Landtag Österreichs. Durch die Verabschiedung des Proporzes und den Wechsel zur Koalitionsregierung braucht es als Pendant ein Landesparlament, das effektiv kontrollieren und aktiv handeln kann“,

umreißt SPÖ-Klubobmann-Stellvertreter und Vorsitzender des Verfassungsausschusses im Kärntner Landtag, Andreas Scherwitzl, das grundsätzliche Anliegen.
„Konkret wird darum etwa das Fragerecht ausgeweitet – künftig können sogar an den Landtagspräsidenten Anfragen gestellt werden“,
so Scherwitzl.

„Wir stärken also insgesamt die Gewaltentrennung und somit die Grundfesten der Demokratie. Durch die Begutachtung erwarten wir uns in dieser Hinsicht breit gestreutes Feedback und weitere Anregungen.“

„Elementare Forderungen der FPÖ zur Stärkung der Opposition werden sich künftig in der Landesverfassung wiederfinden. So werden Einsichtsrechte in die Akten der Regierungssitzungen aufgrund unserer Beharrlichkeit endlich in der Verfassung verankert. Das Recht, bei Landtags-Sondersitzungen auch zwei Mal jährlich das Thema der Aktuellen Stunde zu bestimmen, ist ein Schub für den lebhaften Parlamentarismus in Kärnten“,

betont FPÖ-Klubobmann Gernot Darmann. Er verweist aber auch auf die Lebendigkeit der Landesverfassung:

„Einige Spielregeln unserer Verfassung werden nun einer Frischzellenkur unterzogen, aber viele weitere müssen diesen Prozess noch durchlaufen. Der Bedarf an weiteren Änderungen wurde von mir bereits angemeldet“,

so Darmann, der etwa auf die Stärkung der Minderheitenrechte im Untersuchungsausschuss und die vom Landesrechnungshof angemeldeten und nachvollziehbaren Forderungen zur Stärkung der Kontrollrechte verweist. Der nun vorliegende Entwurf zur Änderung der Landesverfassung fuße auf Parteiengesprächen auf Augenhöhe.

„Ich danke daher allen Beteiligten für ihren konstruktiven Einsatz.“

„Nach der wichtigen Verfassungsreform aus dem Jahr 2018 brauchen wir nach zwei Jahren Erprobung ein erstes Update. Mit den Neuerungen sorgen wir dafür, dass das Recht auf Akteneinsicht noch einmal erweitert wird. Zukünftig muss die Landesregierung dafür sorgen, dass sämtliche budgetrelevante Regierungssitzungsakte nach Verlangen zur Verfügung gestellt werden. Die Rechte der Opposition werden damit weiter ausgeweitet, was auch für einen lebendigeren Parlamentarismus sorgen wird“,

so ÖVP-Clubobmann Markus Malle. 

„Aus der Sicht des Team Kärnten ist positiv zu erwähnen, dass mit der Reform Verbesserungen für kleinere Oppositionsparteien erreicht werden. So wird es zukünftig möglich sein, dass eine Interessengemeinschaft von Abgeordneten einen Dringlichkeitsantrag im Landtag stellen kann und, wenn sie das Thema vorgibt, auch bei der Aktuellen Stunde eine zweite Möglichkeit zur Wortmeldung bekommt“,

erklärt Team Kärnten-Chef LAbg. Bgm. Gerhard Köfer. Zur beschlossenen Ausschussbegutachtung bezüglich Änderungen bei der Landtags-Geschäftsordnung und der Landesverfassung merkt Köfer an, dass damit ein weiterer Schritt zur Umsetzung der gemeinsam festgelegten Reformpunkte gesetzt wird:

„Wir warten auf das externe Feedback, das die Begutachtung bringen wird. Eventuell wird es danach notwendig sein, Nachschärfungen oder Verbesserungen vorzunehmen.“