Dringlichkeitsantrag: Änderung der Lärmschutzverordnung

Änderung Lärmschutzverordnung
Immer wieder erreichen die politischen Verantwortlichen der Stadt Klagenfurt Hilferufe von AnrainerInnnen, welche mit einer überdurchschnittlichen Lärmbelästigung in ihrem privaten Lebensbereich konfrontiert sind. Dies betrifft die Innenstadt gleichermaßen, wie die Sondersituation im Stadtgebiet von Viktring aufgrund der Schießstätte.
Nach wie vor besteht die Problematik rund um die Schießstätte in Viktring, zu welcher es in den letzten Jahren bereits mehrere Unterschriftenlisten und Termine mit den AnrainerInnen gegeben hat, um eine Lösung des Konfliktes herbeizuführen. Nach wie vor besteht in diesem Bereich große Unzufriedenheit.
Die sozialdemokratischen Gemeinderätinnen und Gemeinderäte stellen daher den Dringlichkeitsantrag der Gemeinderat wolle beschließen:
„Das Thema Lärmbelästigung im Stadtteil Viktring und der Konflikt zwischen Anrainer:innen und Benutzer:innen der Schießstätte ist allgemein bekannt und nach Aufhebung der Corona Einschränkungen wieder aktuell. Die bestehende Lärmschutzverordnung (Verordnung des Gemeinderates vom 23.06.2015 mit der Bestimmung zum Schutz gegen Lärm) soll daher wie folgt geändert werden:
Der § 5 „Sonstiger ungebührlich störender Lärm“ Abs. (2) in der geltenden Lärmschutzverordnung der Landeshauptstadt Klagenfurt a. W. soll von „Sonstiger ungebührlich störender Lärm wird insbesondere erregt durch Sportschießen im Freien und ist daher zwischen 12:00 und 15:00 Uhr und zwischen 19:00 und 07:00 Uhr sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen verboten.“ wie folgt geändert werden: „Sonstiger ungebührlich störender Lärm wird insbesondere erregt durch Sportschießen im Freien und ist daher zwischen 11:00 und 15:00 Uhr und zwischen 18:00 und 07:00 Uhr sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen verboten.“
Der zuständige Referent wird beauftragt die Verordnung entsprechend anzupassen.