Drei einstimmige Beschlüsse konnten unter dem Vorsitz Kärntens gefasst werden: die Valorisierung der Kostenhöchstsätze in der Betreuung vulnerabler Gruppen, die Neuausrichtung der Grundversorgung und die Sicherstellung des Aufenthalts von aus der Ukraine Vertriebenen.
In der Gemeinde Finkenstein am Faaker See tagten heute, Mittwoch (20. September 2023), die Flüchtlingsreferentinnen und -referenten der Bundesländer mit Innenminister Gerhard Karner. Die Kärntner Landesrätin Sara Schaar führte den Vorsitz und nahm im Anschluss gemeinsam mit dem Minister sowie Landesrätin Daniela Winkler aus dem Burgenland und Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer aus Oberösterreich in einer Pressekonferenz Stellung. Drei einstimmige Beschlüsse konnten getroffen werden: die Valorisierung der Kostenhöchstsätze in der Betreuung vulnerabler Gruppen, weiters strebt man eine Neuausrichtung der Grundversorgung an sowie die Sicherstellung des Aufenthalts von aus der Ukraine Vertriebenen, weil deren Vertriebenen-Status formal im März 2024 endet.
Durchbruch bei der Konferenz
Schaar sprach von „bahnbrechenden Beschlüssen“ in der heutigen Sitzung. Es seien aber noch einige Herausforderungen gemeinsam zu bewältigen. Daher werde im Dezember eine außerordentliche Konferenz der Flüchtlingsreferentinnen und -referenten in Wien stattfinden.
„Wir halten als Bundesländer zusammen und gehen mit dem Bund aufeinander zu. Diesen Weg wollen wir gemeinsam weitergehen“,
so Schaar.
In Richtung Realkostenmodell
Minister Karner sprach von einer intensiven Beratung in der heutigen Konferenz. Er verhehlte nicht, dass es in der Unterbringung „zum Teil über die Grenzen der Belastbarkeit“ gegangen sei.
„Wir müssen das System für jene schützen, die es brauchen“,
betonte er.
Daher gehe es darum, den Missbrauch des Systems zu verhindern. Man habe Grenzraumkontrollen verschärft, Asylverfahren beschleunigt und die Außerlandesbringungen erhöht. Karner geht es auch um das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung und er betonte die besondere Verantwortung bei der Unterbringung sowie Betreuung vulnerabler Gruppen. Für diese, also für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) und Menschen mit besonderen Bedürfnissen, sei ein Pilotprojekt in Wien gestartet worden. Dieses wurde vergangene Woche präsentiert.
„Wir wollen dabei in Richtung reale Kosten kommen“,
erklärte der Minister.
Die Bundesländer werden dieses Pilotprojekt mit der Stadt Wien genau beobachten und bekommen auch das Angebot, sich dem Modell anzuschließen.
Kostenhöchstsätze für vulnerable Gruppen erhöht
Burgenlands Landesrätin Winkler erklärte, dass die Kostenhöchstsätze für die vulnerablen Gruppen in der heutigen Konferenz erhöht wurden:
„Das war ein guter Beschluss.“
Konkret seien es jetzt für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) außerhalb der Kinder- und Jugendhilfe 112 Euro (zuvor 95), für UMF in der Kinder- und Jugendhilfe 130 Euro (zuvor 95 Euro), in der Sonderbetreuung 60 Euro (zuvor 48 Euro) und in der Sonderunterbringung 3.360 Euro im Monat (davor 2.480 Euro). Das Wiener Pilotprojekt wollen die Bundesländer auch laut Winkler bis Dezember konkret prüfen. Sie hob in diesem Zusammenhang die unterschiedlichen Situationen in den Bundesländern hervor. Daher gebe es vor dem Einstieg der Länder in das Modell noch einiges zu erörtern, weitere Gespräche dazu sollen eben im Dezember in Wien folgen.
„Heute gehen wir hier jedenfalls zufrieden hinaus“,
so Winkler zum Ablauf der Konferenz.
Hilfstätigkeiten von Asylwerbenden ermöglichen
Oberösterreichs Landesrat Hattmannsdorfer sagte, dass man die Grundversorgung in Österreich neu ausrichten wolle. Bisher sei es „ein Dach über dem Kopf und ein Warten auf den Bescheid“. Das sei zu kurz gegriffen. Für eine Tagestruktur, einen aktiven Beitrag zur Integration und auch die Akzeptanz der Bevölkerung habe man eine Initiative gestartet, um Asylwerbende zu gemeinnützigen Hilfstätigkeiten zu verpflichten. Diese sollen bei Freiwilligenorganisationen oder Kommunen geleistet werden können. Die Möglichkeit werde nun rechtlich geprüft.
Hattmannsdorfer erklärte weiters, dass der Vertriebenen-Status von aus der Ukraine Vertriebenen mit 4. März 2024 ende. Nun gehe es darum, deren Rechtsstatus für danach klar festzulegen.
„Wir wollen den Menschen aus der Ukraine auch danach Perspektive und vollen Zugang zum Arbeitsmarkt geben“,
betonte der Landesrat.
In einem ersten Schritt, so wurde es heute beschlossen, soll die bestehende Vertriebenen-Verordnung um ein Jahr verlängert werden.
Info: Kärnten hat in diesem Halbjahr auch den Vorsitz in der Landeshauptleutekonferenz inne. Termine, Informationen und alle Presseaussendungen dazu unter: lh-konferenz.ktn.gv.at
Quelle: LPD Kärnten