GVV Kärnten begrüßt neues Bedarfszuweisungsmittel-Modell und Senkung der Landesumlage

 77 Millionen Euro Bedarfszuweisungsmittel für 2022 – das ist der höchste Betrag aller Zeiten und übersteigt den Rahmen aus dem Vorjahr um 25 Prozent. Der Mindestbetrag für jede Gemeinde beträgt im kommenden Jahr 300.000 inklusive IKZ – Bonus (Interkommunale Zusammenarbeit). 
 
Ganz konkret bedeutet das: Jede Gemeinde bekommt mehr, als es in den Jahren zuvor der Fall war. Das heute von LR Daniel Fellner präsentierte BZ-Modell soll den Kommunen in diesen schwierigen Zeiten höchstmögliche Planungssicherheit gewährleisten – Gemeindevertreterverband Kärnten Vorsitzender Bgm. Günther Vallant begrüßt das neue Bedarfszuweisungsmittel-Modell.

„Über das neue Modell wird die Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden massiv gefördert – und diese verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden ist auch ein Gebot der Stunde. Für die interkommunale Zusammenarbeit stehen nun 5,3 Mio. zur Verfügung, einer Vervierfachung der Mittel, die es auch brauchen wird um den Konjunkturmotor wieder zum Laufen zu bringen“,

so Vallant.
 
Ebenfalls vom GVV Kärnten begrüßt wird die voraussichtliche Senkung der Landesumlage, wie heute vom Land Kärnten bekannt gegeben. Von den Gemeinden des Landes Kärnten ist von Gesetzes wegen her an das Land eine Umlage (Landesumlage) zu leisten. Der auf die einzelnen Gemeinden entfallende Anteil an der Landesumlage richtet sich nach deren Finanzkraft und beträgt seit 2017 7,66 Prozent der ungekürzten rechnungsmäßigen Ertragsanteile der Gemeinden an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben. 

„Die Senkung der Landesumlage auf 7 Prozent ist eine langjährige Forderung des Gemeindevertreterverbandes und sorgt für eine zusätzliche Entlastung der Kärntner Gemeinden. Nach dem Gemeindehilfspaket und der zusätzlichen Aufstockung von Mitteln im Schulbaufonds durch das Land ist dies ein weiterer Schritt, um die Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen“,

so Vallant.