Im Rahmen der Veranstaltung „Hinschauen statt wegsehen“ diskutierte Justizministerin Anna Sporrer aktuelle rechtliche Entwicklungen und notwendige Reformen im Bereich Gewaltprävention, Sexualstrafrecht und Opferschutz. Ziel der Veranstaltung war es, zu sensibilisieren, Missstände sichtbar zu machen und den rechtspolitischen Kurs klar zu benennen.
Verschärfung des Waffengesetzes
Ein zentrales Thema war die Verschärfung des Waffengesetzes. Sporrer betonte, dass Waffenbesitz und -zugang ein hohes Risiko für eskalierende Gewalt darstellen, insbesondere im häuslichen Umfeld. Die Gesetzesverschärfung sei ein präventiver Schritt, um potenzielle Gewalt frühzeitig einzudämmen und gefährdete Personen besser zu schützen.
Statistiken als Instrument der Sensibilisierung
Besonderes Augenmerk wurde auf den Einsatz von Statistiken gelegt. Zahlen zu sexualisierter Gewalt, Übergriffen und Anzeigenquoten sollen nicht relativieren, sondern sichtbar machen, wie häufig Grenzverletzungen tatsächlich vorkommen. Statistiken seien ein wichtiges Mittel, um gesellschaftliche Verharmlosung zu durchbrechen und politische Maßnahmen faktenbasiert zu gestalten.
Verbot von „Dick Picks“
Klar positionierte sich die Ministerin auch zum Verbot unerwünschter sexueller Bildzusendungen („Dick Pics“). Solche Handlungen seien keine Bagatellen, sondern digitale Formen sexualisierter Gewalt. Das Verbot sende ein deutliches Signal: Auch im digitalen Raum gelten Grenzen und deren Überschreitung hat rechtliche Konsequenzen.
Evaluierung des Strafrechts
Ein weiterer Schwerpunkt war die Evaluierung des bestehenden Strafrechts, insbesondere im Bereich sexueller Delikte. Sporrer machte deutlich, dass viele Regelungen historisch stark auf körperliche Gewalt fokussiert seien und der Realität moderner Tatmuster nicht mehr ausreichend gerecht würden.
„Gegen den Willen des Opfers“ ein problematischer Maßstab
Kritisch beleuchtet wurde die bisherige rechtliche Logik, bei der sexuelle Handlungen häufig erst dann strafbar sind, wenn sie gegen den erkennbaren Willen des Opfers erfolgen. Diese Perspektive lege die Verantwortung oft indirekt auf die betroffene Person: Warum hat sie sich nicht gewehrt? Warum war der Wille nicht eindeutig erkennbar?
Paradigmenwechsel: „Nur wenn beide wollen“
Stattdessen wurde ein klarer Paradigmenwechsel diskutiert: Sexuelle Handlungen sollen rechtlich nur dann zulässig sein, wenn alle Beteiligten aktiv zustimmen. Der Fokus verschiebt sich damit weg von Widerstand und Gewalt hin zu Zustimmung (Consent).
Sexuelle Handlungen ohne Gewalt aber ohne Zustimmung
Besonders hervorgehoben wurde, dass viele Übergriffe ohne körperliche Gewalt stattfinden. Druck, Überraschung, Machtungleichgewichte oder Angst führen oft dazu, dass Betroffene „mitmachen“, ohne tatsächlich einverstanden zu sein. Diese Graubereiche würden vom aktuellen Strafrecht häufig nicht ausreichend erfasst.
Fokus auf Zustimmung: Eine zentrale Frage
Diese Frage kehrt die bisherige Beweis- und Denkrichtung um. Nicht das Opfer muss erklären, warum es sich nicht gewehrt hat sondern die handelnde Person muss reflektieren, worauf sich die Annahme von Zustimmung stützte. Zustimmung wird damit nicht als Schweigen oder Passivität verstanden, sondern als aktives, freiwilliges Einverständnis.
Fazit
Die Veranstaltung machte deutlich, dass Hinschauen statt Wegsehen nicht nur ein gesellschaftlicher Appell, sondern auch eine rechtspolitische Aufgabe ist. Die vorgestellten Reformansätze vom Waffenrecht über digitale Gewalt bis hin zu einem zustimmungsbasierten Sexualstrafrecht markieren einen wichtigen Schritt hin zu mehr Opferschutz, Klarheit und Verantwortung.

