LH Kaiser lobt Landesamtsdirektor Dieter Platzer und Gerhard Jesernig, Leiter der Unterabteilung Wahlen, offiziell an: „Sie nehmen die Hauptrolle in der gesamten Wahllogistik bis hin zur Kontrolle ein!“
Zur Leitung und Durchführung der Landtagswahl wurden heute, Montag, Landesamtsdirektor Dieter Platzer und Gerhard Jesernig, Leiter der Unterabteilung Wahlen als Landeswahlleiter und Landeswahlleiter-Stellvertreter von Landeshauptmann Peter Kaiser per Gelöbnisformel angelobt.
Damit führen Platzer und Jesernig offiziell die Oberaufsicht über alle anderen Wahlbehörden.
„Dieter Platzer und Gerhard Jesernig nehmen die Hauptrolle in der gesamten Wahllogistik bis hin zur Kontrolle ein. Vom Stimmzettel über die Kundmachung der Wahlvorschläge bis hin zur Kundmachung des Endergebnisses sind sie die behördlichen Hüter der Landtagswahl. Die Organisation und Durchführung sowie sämtliche rechtliche Belange einer Wahl sind in guten Händen“,
so Kaiser.
Die Landeswahlbehörde besteht generell aus dem Vorsitzenden, Dieter Platzer und dem Landeswahlleiter-Stellvertreter Gerhard Jesernig, dazu 12 Beisitzer, wobei drei davon als Berufsrichter fungieren. Die anderen 9 Beisitzer werden von den Parteien nach dem Ergebnis der letzten Landtagswahl entsendet.
Im Rahmen ihres Aufsichtsrechtes kann die Landeswahlbehörde auch rechtswidrige Entscheidungen und Verfügungen der Wahlbehörden auf Sprengel-, Gemeinde- und Bezirksebene aufheben oder abändern.
Jesernig und Platzer haben gelobt, „nach strenger Überparteilichkeit und gewissenhafter Erfüllung ihrer Pflichten“, vorzugehen.
Quelle: LPD Kärnten