Leinenpflicht: „Leinen los für brave Hunde“

„Mix aus Sicherheit und Freiraum erzielt Win-Win-Situation“

„Die neue Verordnung schafft nicht nur einen kärntenweit einheitlichen Rahmen, sondern ist auch eine Win-Win-Lösung für den Tierschutz: Wildtiere werden bestmöglich geschützt und Hunde dürfen trotzdem frei rennen – und gelten dennoch als angeleint. Wie das möglich ist? Mit einer sogenannten ‚virtuellen‘, also unsichtbaren Leine. Wer mit einem entsprechenden Sachkundenachweis nachweisen kann, dass er die Kontrolle über das Tier hat und es jederzeit zurückrufen kann, der muss keine physische Leine mehr verwenden. Was unterm Strich nichts anderes heißt als: Wer seinen Hund gut ausbildet und im Griff hat, kann ihn auch frei führen“,
so Rakuscha.

„Das heißt für das entsprechende Tier natürlich ein Maximum an Herumtollen nach Herzenslust – und trotzdem hat der Hundehalter ein probates Mittel, um im Bedarfsfall einzugreifen“,

freut sich Rakuscha.

„Auch auf die Welpen hat man nicht vergessen, denn sie sind für die ersten Lebensmonate ausgenommen.“

Eigenverantwortung der Hundehalterinnen und Hundehalter stärken

„In der freien Natur dürfen auch Hunde frei laufen, wenn ihr Besitzer einen Sachkundenachweis hat. Klar ist also, dass die Pflicht zur Weiterbildung bei uns als Menschen liegt“,

so Rakuscha weiter, der sich schon länger für tierschutzkonforme Hundeausbildung einsetzt.

„Desto besser wir unsere Tiere verstehen lernen und desto sicherer wir mit ihnen umgehen, desto mehr Freiraum bleibt für uns alle. Insofern ist diese Lösung auch eine Einladung zur Weiterbildung an alle Hundehalterinnen und Hundehalter gemeinsam mit ihren Tieren“,

so der Tierschutzsprecher abschließend.