„Landesgesellschaften, Rechtsträger im Nahbereich des Landes und Unternehmungen, die das Land beherrscht, werden künftig zur weitreichenden Vorlage von Akten und Unterlagen an den Untersuchungsausschuss verpflichtet – die Geheimhaltungsverpflichtungen dieser Organe werden also eingeschränkt. Sensible Passagen sind nicht mehr zu schwärzen, sondern nur mehr zu kennzeichnen. Damit die Geschäftsgeheimnisse dennoch gewahrt werden, wird im Gegenzug die Geheimhaltungsverpflichtung der Abgeordneten erhöht – und bei Zuwiderhandeln wird sogar ein strafgerichtlicher Tatbestand greifen. Die Übermittlung erfolgt zeitgemäß in einem sicheren Datenraum, in den nur die Untersuchungsausschussmitglieder Einsicht haben“,
Der Rechts- und Verfassungsausschuss im Kärntner Landtag hat heute einstimmig eine Novellierung des Kärntner Untersuchungsausschussgesetzes beschlossen – gewonnene Erfahrungswerte aus dem Hypo-Untersuchungsausschuss werden so in die Praxis umgesetzt.
umreißt der Ausschuss-Vorsitzende, 3. Landtagspräsident Andreas Scherwitzl, eine der wesentlichsten Neuerungen.
„Der Hypo-U-Ausschuss hat gezeigt, dass mit den bisherigen gesetzlichen Bestimmungen die Aufklärung von Skandalen fast unmöglich war. Wir haben das aufgezeigt und sind froh, dass jetzt nötige Änderungen für mehr Transparenz gegenüber der Bevölkerung gesetzlich verankert werden. Unsere Forderungen werden größtenteils umgesetzt, sodass die politische Verantwortung bei den Landesgesellschaften geklärt werden kann und diese in Zukunft endlich Akten und Unterlagen liefern müssen. Für die Zukunft hoffen wir, dass die Regierungsparteien auch unserer Forderung nach Live-Übertragung der U-Ausschüsse zustimmen werden. Die Kärntner Bürger und Steuerzahler erwarten sich volle Transparenz und wir unterstützen das“, so FPÖ-Chef Klubobmann Erwin Angerer, der darauf hinweist, dass die Landesgesellschaften auch verpflichtet werden, die Vorlagepflicht von Unterlagen binnen 3 Monaten nach Inkrafttreten der Gesetzesnovelle in ihren Gesellschaftsverträgen zu verankern.
Für ÖVP-Clubobmann Markus Malle ist die Gesetzesnovelle „ein weiterer Schritt in der Stärkung der Kontrollrechte des Landtags“.
„Wir nehmen damit einmal mehr eine Vorreiterrolle in Österreich ein“, so Malle. Ein Beispiel: „Einmal pro Legislaturperiode kann künftig jeder Club im Landtag einen Untersuchungsausschuss einberufen, unabhängig von der Zahl der Abgeordneten.“ Auch die ausgedehnten Einsichtsrechte in Unterlagen von ausgelagerten Landesgesellschaften ist für Malle eine wesentliche Neuerung.
Bgm. Gerhard Köfer, Klubobmann des Team Kärnten: „Aufbauend auf die Erfahrungen aus dem U-Ausschuss der Vorperiode konnten maßgebliche Verbesserungen erzielt werden, insbesondere was die Übermittlung von Unterlagen betrifft. Geschwärzte Akten und nicht übermittelte Unterlagen von landesnahen Einrichtungen werden der Vergangenheit angehören. Kärnten bekommt mit dem geplanten Landtagsbeschluss am 1. Februar ein neues und modernes U-Ausschuss-Gesetz, das die Arbeit solch eines Gremiums stärkt und Kontrollmöglichkeiten ausbaut. Die Grundlagen dafür sind in parteiübergreifenden Gesprächen und Verhandlungen geschaffen worden. Für uns wichtige Punkte, die die Aufklärungsarbeit sicherstellen, finden sich im Gesetzestext wieder.“