„RSG 2030“ beschlossen: Kärnten startet sofort mit konkreten Maßnahmen

Parallel zum Kärntner RSG-Beschluss wurden bereits die ersten konkreten Maßnahmen auf den Weg gebracht: Georg Steiner, LR.in Beate Prettner und Andreas Huss (von links) - Fotohinweis: Büro LR.in Prettner
Der „Regionale Strukturplan Gesundheit 2030“ für Kärnten wurde Anfang dieser Woche in der Landes-Zielsteuerungskommission (L-ZK) beschlossen – und Kärnten bringt die ersten konkreten Maßnahmen sofort auf den Weg. Welche das sind, präsentierten Gesundheitslandesrätin Beate Prettner, ÖGK-Obmann Andreas Huss und ÖGK-Kärnten-Vorsitzender Georg Steiner heute, Freitag (28. November 2025), in einem Pressegespräch.

„Wir haben den RSG 2030 beschlossen – und wir handeln sofort. Keine Ankündigungen, sondern konkrete Verbesserungen für die Menschen in Kärnten“,

betonen Prettner und Steiner.
Andreas Huss begrüßt den RSG 2030 als „schönen Meilenstein in der Versorgung für Kärnten“.

Lob vom Bundesministerium

Von Bundesseite wurde der Kärntner RSG-Entwurf bereits im Vorfeld als „innovativ“ gelobt, besonders die transparenten und konkreten Versorgungsaufträge für jede Fondskrankenanstalt, die in ganz Österreich einzigartig sind.

Erste neue PVE in den Bezirken Feldkirchen und St. Veit

Im Zentrum der ersten Umsetzungsmaßnahmen steht der Ausbau der Primärversorgung. In der L-ZK wurden nun bereits die ersten beiden Grundsatzbeschlüsse gefasst: In den Bezirken Feldkirchen und St. Veit werden die ersten neuen PVE entstehen, sie sollen so zeitnah wie nur möglich durch die ÖGK ausgeschrieben werden.
Prettner:

„Die PVE entlasten die Spitäler, bringen Versorgung direkt zu den Menschen und werden helfen, Wartezeiten zu verkürzen.“

Der fixierte RSG-Fahrplan sieht vor, dass von 2026 bis 2030 pro Jahr jeweils zwei neue PVE ausgeschrieben werden.

Eröffnungstermine für ausständige PVE

Für die vier PVE aus dem derzeitigen RSG 2025 gibt es den Zeitplan der Eröffnung: Wolfsberg, Spittal und Bleiburg im Oktober 2026, Villach wegen umfassenderen Bauarbeiten im April 2027.
Andreas Huss betont in diesem Zusammenhang das Programm der Bundesregierung:

„Es ist für mich der Auftrag, die Versorgung weiter zu verbessern und sicherzustellen, in allen neun Bundesländern. Kärnten ist ein wesentlicher Partner. Bis 2030 möchten wir bundesweit 300 PVE eröffnen, in denen dann bis zu 30 Prozent der Bevölkerung versorgt werden können.“

Konzeptionierung für Spezialambulatorien beauftragt

Parallel beginnt nun die Umsetzung der bis zu acht Spezialambulatorien im niedergelassenen Bereich, darunter Kompetenzzentren für Diabetes, Urologie, Augen, Dermatologie und Schmerzmedizin. In der L-ZK wurde der Grundsatzbeschluss gefasst und die Konzeptionierung beauftragt.
Prettner erklärt:

„Diese Ambulatorien bringen viele Leistungen, die bisher nur in Krankenhäusern verfügbar waren, direkt zu den Menschen, reduzieren Wartezeiten und entlasten die Spitalsambulanzen sowie die niedergelassenen Fachärztinnen und -ärzte.“

Der Fahrplan sieht vor, dass pro Jahr mindestens ein neues Ambulatorium ausgeschrieben wird.
Georg Steiner bekräftigt:

„Am Anfang der Konzeptionierung steht nun die konkrete Leistungsbeschreibung, um dann auch baulich entsprechende Vorkehrungen treffen zu können. Wir werden einen eigenen Bauausschuss installieren.“

Parallel dazu müssen sich der Kärntner Gesundheitsfonds (KGF) und die Sozialversicherung über eine gemeinsame Finanzierung verständigen.

Gesundheitsreformfonds des Bundes ausschöpfen

Den von der Bundesregierung kürzlich auf den Weg gebrachten Gesundheitsreformfonds 2026 bis 2030, der jährlich mit rund 500 Millionen Euro dotiert sein wird, werde man für die Errichtung der PVE und Ambulatorien nutzen.

„Wir werden dafür sorgen, das Maximum an Mitteln für Kärnten herauszuholen“,

zeigen sich Prettner und Steiner als L-ZK-Partner überzeugt.

EVA Klagenfurt eröffnet 2026

Ein weiterer Meilenstein ist die zweite Erstversorgungsambulanz (EVA) im Klinikum Klagenfurt. Sie wird bereits im zweiten Quartal 2026 starten. Die gemeinschaftliche Finanzierung von Sozialversicherung und KABEG – der KGF beteiligt sich mit maximal 500.000 Euro am Strukturaufbau – wurde bereits genehmigt.

„Die EVA ist die erste Anlaufstelle für Nicht-Notfälle außerhalb von üblichen Ordinationszeiten, die sonst in einer Spitalsambulanz aufschlagen würden. Die EVA in Villach hat gezeigt, dass über 87 Prozent der Fälle ohne weitere Behandlung im Krankenhaus versorgt werden können. Dieses Modell ist eine offensichtliche Entlastung für die Spitalsambulanzen“,

so Prettner.

Psychosoziale Versorgung

Huss unterstreicht einen weiteren Schwerpunkt: den Aufbau einer strukturierten psychosozialen Versorgung in Österreich.

„Das Ziel besteht darin, in allen 32 Versorgungsregionen Österreichs multidisziplinäre Versorgungszentren für Kinder, Jugendliche und Erwachsene einzurichten. Darauf aufbauend soll eine österreichweit vereinheitlichte Versorgung mit Vertragspsychotherapeutinnen und -therapeuten sowie Vertragspsychologinnen und -psychologen gewährleistet werden.“

Hier werden auch die vier ambulanten psychiatrischen Therapiezentren (PTZ), die es in Klagenfurt und Villach jeweils für Erwachsene sowie Kinder und Jugendliche gibt, weiter gemeinsam finanziert, so Huss:

„2026 zu einem Drittel von der ÖGK. Das ist mir besonders wichtig, damit alle Versicherten in akuten Krisen rasch Hilfe in ihrer Nähe erhalten.“

„Mit dem RSG 2030 haben wir den strategischen Rahmen geschaffen – und nun machen wir ihn zur Realität. Das Ziel bleibt moderne, wohnortnahe und verlässliche Gesundheitsversorgung“,

fasst Prettner zusammen.

Details des RSG 2030 in aller Kürze:

Im niedergelassenen Bereich:
  • Erweiterung um 5 Facharzt-Planstellen (Augenheilkunde, Innere Medizin, Lungenkrankheiten, Urologie, Psychiatrie)
  • Errichtung von bis zu 8 Ambulatorien – fixiert in den Bereichen Urologie, Augen, Dermatologie, Schmerzen, Diabetes
  • Errichtung von bis zu 10 zusätzlichen PVE
  • Installierung einer Erstversorgungsambulanz (EVA) im Klinikum Klagenfurt
Im Bereich der Krankenanstalten:
  • Erhöhung der ambulanten Betreuungsplätze um 24
  • Reduktion der stationären Betten um 131 (davon 5 tagesklinische Plätze)
  • Schärfung und Ausbau von Kooperationen und bilateralen Vereinbarungen zwischen Fondskrankenanstalten
  • Etablierung von konkreten Versorgungsaufträgen je Fondskrankenanstalt
Aussendung der Präsentation des RSG 2030 in Kärnten: www.ktn.gv.at/Service/News?nid=38722
Quelle: LPD Kärnten