Im Zuge der aktuellen Kollektivvertragsverhandlungen ist ein immer größer werdender Missstand deutlich geworden. Eine wachsende Zahl an Beschäftigungsverhältnissen in Österreich fällt nicht mehr unter die Kollektivvertragsregelungen. Der Grund: große digitale Plattformen, auf denen Kunden Dienstleistungen, wie Essenslieferungen, Personentransporte oder Reinigungsleistungen bestellen können, sehen ihre Beschäftigten als freie Dienstnehmer:innen, die in keinem Arbeitsverhältnis zu den Betreibern der Plattform stehen.
„Das stimmt natürlich nicht“
, stellt SWV-Vize-Präsidentin und SPÖ-Digitalsprecherin Petra Oberrauner klar.
„Durch die Digitalisierung haben sich zwar die Möglichkeiten geändert Dienstleistungen zu organisieren und an die Kunden zu bringen. Aber die Beziehung der meisten Plattformbetreiber und den auf ihrer Plattform Beschäftigten ist von einer starken persönlichen Abhängigkeit der Beschäftigten geprägt und somit ein klares Beschäftigungsverhältnis.“
Die Praxis der digitalen Plattformen ihre Beschäftigten als freie Dienstnehmer zu deklarieren und sich damit die Lohnnebenkosten, wie Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge sowie Weihnacht und Urlaubsgeld einzusparen stößt nicht nur bei den Gewerkschaften auf Ablehnung.
„Das läuft auch den Grundsätzen der meisten österreichischen Betriebe zuwider, die ihr Geschäftsmodel nicht auf Lohndumping und Ausbeutung gründen, sondern auf einem fairen Verhältnis zu ihren Beschäftigten“
, erklärt SWV-Vize-Präsidentin und Vorsitzende der Sparte Transport und Verkehr Katarina Pokorny und ergänzt:
„Es ist auch im Interesse aller Betriebe die zur Sozialpartnerschaft stehen, dass dieses Schlupfloch geschlossen und dieser unfaire Wettbewerbsvorteil beendet wird.“
Christoph Matznetter, SWV-Präsident und SPÖ-Wirtschaftssprecher weist darauf hin, dass die EU-Kommission den Handlungsbedarf erkannt und einen Richtlinienentwurf zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen bei der Plattformarbeit vorgestellt hat, der am 8. Dezember dem Rat für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz zur Beratung vorliegt:
„Ich fordere unseren Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Kocher auf, den Vorschlag der Kommission zu unterstützen und für eine schnelle Umsetzung in Österreich zu sorgen. Das ist im Interesse der Wirtschaft wie der Beschäftigten!“