Wir stehen vor einem schwierigen Winter. Viele Menschen in Kärnten werden davon betroffen sein. Die Unterstützung des Landes und andere Maßnahmen können helfen, aber wir müssen auch sicherstellen, dass die Menschen wissen, wie sie schnell und einfach an diese Förderungen kommen. Und deshalb starten wir die „Immer an Deiner Seite“ -Tour. Wir geben Euch hiermit eine kompakte Übersicht, auf welche Fördermodelle man in den unterschiedlichen Lebenssituationen zurückgreifen kann. Bitte nützt diese Informationen und verteilt sie möglichst breitflächig, damit jene Menschen in Kärnten die Hilfe bekommen, die sie brauchen. Bei Fragen könnt ihr euch jederzeit an das Team der SPÖ Kärnten wenden.
AK-Wärmepumpen Darlehen
Arbeitnehmer*innen, die ein Haus bauen oder sanieren, können mit dem Kauf einer Wärmepumpe bei der Arbeiterkammer Kärnten ein zinsfreies Darlehen von bis zu 12.000 Euro beantragen.
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AK-Wohnbaudarlehen: "Schaffung von Wohnraum"
Arbeitnehmer*innen, die ein Haus bauen, eine Wohnung anschaffen, Wohnraum sanieren oder in den Klimaschutz investieren, erhalten von der Arbeiterkammer ein zinsenloses Wohnbaudarlehen von bis zu 6.000 Euro. Der Kanalbau bzw. der Kauf einer Anlage für Alternativenergie werden ebenfalls mit bis zu 6.000 Euro unterstützt.
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AK fördert "Junges Wohnen"
Junge ArbeitnehmerInnen, die ein eigenes Zuhause gründen wollen, erhalten für eine Genossenschafts- oder Gemeindewohnung von der Arbeiterkammer ein zinsenloses Wohnbaudarlehen in der Höhe von 3.000 Euro.
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Befreiung von GIS-Gebühren
Bei sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit kann eine Befreiung von den Rundfunkgebühren beantragt werden. Die Befreiung wird für maximal 5 Jahre erteilt und kann dann wieder neu beantragt werden.
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Befreiung von der Rezeptgebühr
Personen, deren monatliches Nettoeinkommen 1030,49 € nicht übersteigt können einen Antrag auf Befreiung stellen. Dieser ist beim zuständigen Krankenversicherungsträger einzubringen.
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Beratung Stromschulden (Caritas)
Unterstützung durch die Caritas Kärnten bei Stromschulden und in Fragen der Energie. Information, Beratung und Hilfe bei sozialen und finanziellen Notlagen. Darüber hinaus bietet die Caritas professionelle Energieberatung sowie die Möglichkeit ein altes, "stromfressendes" Haushaltsgerät (Kühlschrank, Gefriertruhe, E-Herd, etc.) mit bis zu 600€ Förderung gegen ein stromsparendes Modell zu tauschen. Dies Aktion ist Teil der Energieeffizienz-Offensive der Kelag Kärnten - Haushalte mit sehr niedrigem Einkommen werden durch Energieberatungen und den Kauf effizienter Haushaltsgeräte unterstützt.
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Familienhärteausgleich
Der Härteausgleich bietet Familien in Notsituationen eine einmalige finanzielle Überbrückungshilfe, wenn alle anderen gesetzlichen Unterstützungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind.
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Familienbonus Plus
Der Familienbonus Plus ist ein Steuerabsetzbetrag, der die Steuerlast um einen pauschalen Betrag pro Kind und Jahr reduziert. Für Kinder bis 18 wurde der Familienbonus Plus um 500 Euro auf bis zu 2.000 Euro pro Kind und Jahr erhöht.
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Familienzuschuss
Nach Ablauf des Anspruchs auf Kinderbetreuungsgeld können Familien, deren Einkommen unter einem bestimmten Grenzbetrag liegt, für das Kind Familienzuschuss beantragen.
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Finanzielle Unterstützung für Seniorinnen und Senioren
Zielgerichtete Maßnahme für die Generation +65. Die Voraussetzungen sind ähnlich gelagert wie beim HIBL. Der Antrag ist aber beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt einzubringen. Der Antrag kann nur vom zuständigen Gemeindeamt ausgefüllt und der Abteilung 13 übermittelt werden.
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Finanzielle Unterstützung für Familien in Notsituationen
Familien mit Kindern, die in eine besonders schwierige soziale Situation bzw. in eine finanzielle Notlage geraten sind, wird mit dieser einmaligen finanziellen Unterstützung geholfen.
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Förderungsaktion E-Mobilität für Private
Diverse Fördermöglichkeiten des Bundes für die Anschaffung von elektrobetriebenen Fahrzeugen (auch E-Lastenfahrräder) sowie für die Errichtung einer Ladeinfrastruktur.
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Frauen- und Familienberatung Belladonna
Zertifizierte und anerkannte Frauen- und Familienberatungsstelle. Unter 0660/2442401 gibt es eine Kärntner Beratungshotline für Frauen und Mädchen, diese ist rund um die Uhr erreichbar.
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HIBL (Hilfe in besonderen Lebenslagen)
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen ist eine Hilfe bei außerordentlichen sozialen Schwierigkeiten nach dem Kärntner Mindestsicherungsgesetz und umfasst die Unterstützung von Personen in Notsituationen bzw. in besonderen Lebenslagen (z.B. Hilfe zur Beschaffung und Beibehaltung von Wohnraum, Hilfe zum Aufbau oder zur Sicherung einer wirtschaftlichen Lebensgrundlage, Hilfe zur Überbrückung außergewöhnlicher Notstände). Die Mittel dafür wurden aufgestockt.
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Heizkostenzuschuss
Der Heizkostenzuschuss ist eine Sozialleistung des Landes Kärnten. Die Leistung ist einkommensabhängig und wird jährlich neu festgesetzt. Der Antrag kann zwischen Anfang Oktober und Ende Februar gestellt werden. Die Anträge sind ausschließlich beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt/Magistrat zu stellen.
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Kärnten Bonus
Jede alleinstehende oder alleinerziehende Person mit einem monatlichen Netto-Einkommen von bis zu 1.328 Euro kann den Bonus von 200 Euro beantragen. Auch Paare mit einem monatlichen Einkommen von maximal 1.992 Euro haben Anspruch darauf. Derzeit läuft die Phase der Online-Anmeldung, hier können unsere Funktionär*innen eine konkrete Hilfestellung bei der Beantragung anbieten.
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Kärntner Familienkarte
Die Kärntner Familienkarte ist eine kostenlose Vorteils- und Servicekarte, die Familien Preisnachlässe und Informationsvorteile bei zahlreichen Partnerbetrieben bringt.
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Kärntner in Not
Die „Kleine Zeitung“ ist Träger der Initiative „Kärntner in Not“. Hier können besonders vom Schicksal getroffene KärntnerInnen um unbürokratische Soforthilfen ansuchen.
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Kärntner Wohnbauförderung 2022
Besonders im Fokus steht derzeit der Tausch von fossilen Heizsystemen. Bei einer kombinierten Bundes- und Landesförderung ist ein Zuschuss von bis zu 13.500 € möglich. Im Rahmen des Förderprogrammes „Sauber Heizen für Alle“ erhalten Personen mit niedrigen Einkommen (bis € 1454 netto) den Umstieg auf ein sauberes Heizsystem komplett gefördert! Auch für den barrierefreien Umbau von Sanitärräumen sind Förderungen vorgesehen. Details und Anträge:
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Kinderstipendium
Kärnten setzt einen weiteren Schritt Richtung Kinder- und familienfreundlichste Region Europas! Mit dem Start des Kindergartenjahres 2022/23, werden 100% der durchschnittlich vorgeschriebenen Elternbeiträge refundiert. Das Kinderstipendium wird 12-mal jährlich ausbezahlt. Dafür ist kein Antrag nötig – das Kinderstipendium wird automatisch angerechnet, die Vorschreibungen um den jeweiligen Betrag reduziert.
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Klimabonus
Der Klimabonus soll 2022 einheitlich auf 250 € pro Person (statt wie bisher 100 bis 200 € regional gestaffelt) erhöht werden. Kinder unter 18 Jahren im selben Haushalt bekommen die Hälfte. Ausgezahlt wird der Klimabonus im September oder Oktober. Wo die Kontonummer fehlt, werden Gutscheine ausgeschickt, die man bei Partnerunternehmen einlösen kann.
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Kostenlose Nachhilfe
Im Zusammenhang mit der Kärntner Familienkarte werden kostenlose Nachhilfestunden für Kinder zwischen 6 und 14 Jahren angeboten. Auch über die Arbeiterkammer wird ein sog. „Lerncoaching“ mit einer geringen Gebühr organisiert.
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Mehrlingsgeburtenzuschuss
Durch die Gewährung einer Förderung soll ein Unterstützungsbeitrag zu den außerordentlichen Ausgaben bei einer Geburt von Mehrlingen geleistet werden. Mit dieser freiwilligen Förderung des Landes Kärnten sollen Familien, unabhängig vom Einkommen, in der ersten Familienphase unterstützt werden.
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Pflegenahversorgung
Unterstützungsangebot in bald 100 Gemeinden. Auch eine ehrenamtliche Mitarbeit ist möglich. Finanziert wird die Pflegenahversorgung zu 75 Prozent vom Land Kärnten (bis inklusive drittes Projektjahr). Die restlichen 25 Prozent der Kosten tragen die Gemeinden. Teilweise gibt es ein ähnliche Unterstützungsmaßnahme des Bundes, die sog. „Community Nurses“. Umsetzungsstand und teilnehmende Gemeinden:
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Pensionistenverband Kärnten
Beratungen und Informationen zu diversen Lebensbereichen. Zum Beispiel bei Sozialfragen: Pensionen, Pflege, Erbrecht, Konsumentenschutz, Wohnen. Über die Aktion „Seniorenhilfe“ sind auch finanzielle Unterstützungen für Mitglieder möglich. Nähere Informationen gibt es direkt beim PVÖ.
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Pendler-Zuschuss
Kärnten erhöht den Pendler- Zuschuss für den Individualverkehr um 50 Prozent. Für einen Arbeitsweg von mehr als 60 Kilometern bekamen Kärntnerinnen und Kärntner mit niedrigem Einkommen bisher 550€ Pendler-Unterstützung. Durch die Erhöhung sind es heuer 825€. Personen, die den öffentlichen Verkehr nutzen, können bis zu 100 Prozent der Kosten ersetzt bekommen.
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Soforthilfefonds Licht ins Dunkel
Der Soforthilfefonds hilft Familien mit Kindern oder Jugendlichen, die unverschuldet in Not geraten sind und wenn die öffentlichen Stellen und Behörden nicht genug Unterstützung leisten können.
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SOMA – Sozialmarkt Kärnten
Sozialmarkt Kärnten ist ein überparteilicher und gemeinnütziger Verein wo Menschen mit geringem Einkommen Produkte des täglichen Bedarfs günstig einkaufen können. In ganz Kärnten werden sechs Märkte betrieben.
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Sozialhilfe
Die Sozialhilfe bzw. die Hilfe zum Lebensunterhalt ist als Unterstützung für Personen zu verstehen, die in eine Notlage geraten sind und ihren Lebensunterhalt mit eigenen Mitteln (Einkommen, Vermögen) nicht oder nicht ausreichend abdecken können. Anträge sind bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde einzubringen.
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Team Österreich Tafel
Die kostenfreien Lebensmittelspenden werden an Menschen in schwierigen finanziellen Verhältnissen abgegeben. Als Orientierung für eine Bezugsberechtigung dient dabei die Armutsgefährdungsschwelle lt. Statistik Austria (aktuell für einen Einpersonenhaushalt bei 1.328 € monatlich).
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Teuerungsausgleich
Diese Notfallmaßnahme soll Menschen nützen, die Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung, eine Ausgleichszulage, Sozialhilfe, Umschulungsgeld oder Stipendien beziehen. Außerdem jenen, die über längere Zeit Kranken- und Rehabilitationsgeld beziehen. Die Auszahlung (300€) soll im September automatisch mit der jeweiligen Leistung (z.B. AMS-Geld) erfolgen.
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Teuerungsbonus
Gleichzeitig mit dem Klimabonus kommt der Teuerungsbonus von einmal 250 € pro Person. Kinder unter 18 Jahren im selben Haushalt bekommen die Hälfte. Ab einem jährlichen Einkommen von 90.000 € wird der Teuerungsbonus mit einem Grenzsteuersatz von 50% steuerpflichtig. In diesem Fall sind die 250 € über eine verpflichtende Arbeitnehmerveranlagung als Einkommen zu erklären.
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Together Point
In den Points werden "gerettete Lebensmittel" - Ware, die im Handel nicht mehr in den Verkauf gelangt - verteilt. Im Together Point darf jeder einkaufen. Dabei ist es ganz gleich, ob man sich aus finanziellen Gründen oder aus Nachhaltigkeitsüberlegungen heraus an den Verein Together wendet.
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Übergangspflege
Die Übergangspflege stellt eine Überbrückungshilfe nach einer Akutbehandlung in einem Krankenhaus dar, wenn aufgrund des erhöhten Pflegebedarfs noch keine adäquate Versorgung im häuslichen Bereich möglich ist. Anträge sind direkt im Krankenhaus abzugeben.
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Urlaub für pflegende Angehörige
Mit dem Angebot „Urlaub für pflegende Angehörige“ sollen Personen, die Verwandte zu Hause betreuen und pflegen, von der Pflegearbeit entlastet werden. Anträge für die Turnusse im Herbst/Winter müssen bis 14. Oktober eingebracht werden.
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Volkshilfe Kärnten
Umfangreiches Beratungs- und Unterstützungsangebot, insbesondere in den Bereichen Pflege und Wohnen
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Wohnbeihilfe
Die Wohnbeihilfe kann unter bestimmten Voraussetzungen von der Mieterin oder vom Mieter einer Wohnung beantragt werden, wenn sie oder er durch den Wohnungsaufwand einer Mietwohnung unzumutbar belastet wird.
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Wohin
Wohin übernimmt die Lotsenfunktion innerhalb der Angebote und Unterstützungsleistungen der Kärntner Soziallandschaft. Rat- und Hilfesuchende bekommen -ebenso wie psychosoziale Fachkräfte- die konkrete und punktgenaue Vermittlung zu der Hilfestelle, die benötigt wird. Online Beratung und Hotline.