Land Kärnten ein wesentlicher Initiator: Neuregelung der Spendenabsetzbarkeit für alle gemeinnützigen Bereiche beschlossen

Im dieswöchigen Ministerrat wurde ein bedeutender Meilenstein für den Dritten Sektor in Österreich erreicht. Ab dem 1. Januar 2024 wird der flächendeckende Zugang zur Spendenbegünstigung für alle gemeinnützigen Bereiche ermöglicht. Damit endet eine seit 2009 bestehende Benachteiligung für die Spendenzwecke Bildung, Tierschutz, Sport und Teile der Kultur. Wichtige Punkte der Neuregelung der Spendenabsetzbarkeit sind Maßnahmen zur Vereinfachung der Antragstellung für kleine Vereine, Verbesserungen für gemeinnützige Stiftungen und mehr Rechtssicherheit im Verfahren. Das Thema wurde 2022 seitens Kärnten bei der Kulturreferentenkonferenz von Landeshauptmann Peter Kaiser auf die Agenda gesetzt.

„Durch den heutigen Beschluss gelingt es, ein jahrelanges gemeinsames Bemühen mit den Ländern, dem Fundraising Verband Austria und anderen, wie der Kärntner Kulturstiftung, zu einem guten Ende zu bringen. Die im internationalen Vergleich bislang sehr restriktiven und kaum förderlichen Rahmenbedingungen haben gemeinnützig aktive Stiftungen ihr Potential bei weitem nicht ausschöpfen lassen. Insgesamt wird durch diese und andere Maßnahmen die Rechtssicherheit für gemeinnützige Vereine verbessert und Bürokratie abgebaut“,

erläutert Landeshauptmann Kaiser.
Alle gemeinnützigen Bereiche erhalten ab dem 1. Januar 2024 Zugang zur Spendenbegünstigung. Kleine Organisationen mit jährlichen Spendeneinnahmen von weniger als einer Million Euro profitieren von erleichterten Zugangsmöglichkeiten. Der Antrag auf Spendenabsetzbarkeit kann bereits nach einem Jahr Vereinstätigkeit gestellt werden.
Die Absetzbarkeit von Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen wird in Dauerrecht übernommen, und Stiftungen können flexibler agieren. Zusätzlich zur Spendenabsetzbarkeit wurden Verfahrenserleichterungen bei Statutenänderungen sowie bei der Abhebung von steuerlichen Grenzen beschlossen.

„Danke an alle Unterstützerinnen und Unterstützer, die in den letzten Jahren dieses Vorhaben vorangetrieben haben und den Weg für diesen Meilenstein geebnet haben. Vielen Non-Profit-Organisationen, die in den Bereichen Bildung, Tierschutz, Sport und Teilbereiche arbeiten, war der Zugang zur Absetzbarkeit bisher verwehrt – nun ist ihre für unsere Gesellschaft so wertvolle Arbeit auch in Zukunft gesichert“,

so Kaiser.
Quelle: LPD Kärnten