„Mit dem heutigen Beschluss im Ausschuss für Gemeinden, Feuerwehren und Katastrophenschutz passiert das neue Kärntner Raumordnungsgesetz die letzte Hürde, um endgültig im Kärntner Landtag beschlossen werden zu können“,
„Ziel des von Raumordnungsreferent Daniel Fellner erarbeiteten Gesetzes ist es ganz klar, die richtigen Weichenstellungen für die Zukunft vorzunehmen. Besonders Augenmerk liegt demnach auch auf dem raumplanerischen Umgang mit der Natur“,
„Einerseits, indem die Bevölkerung vor Naturgewalten bestmöglich zu schützen ist, aber umgekehrt auch Belastungen der Natur zu vermeiden sind. Andererseits sollen die Naturschönheiten Kärntens bestmöglich für die Kärntnerinnen und Kärntner zugänglich bleiben oder zugänglich gemacht werden. Der freie Zugang zu Seen, öffentlichen Gewässern und sonstigen Naturschönheiten ist nach Möglichkeit zu sichern. Das ist auch ein touristisch gut nutzbarer Standortfaktor“,
„Natürlich nimmt das Raumordnungsgesetz auch entscheidende Weichenstellungen bei klassisch raumplanerischen Themen vor. Etwa bei der Vermeidung von Zersiedelung oder den Beschränkungen für die Planung von Einkaufszentren, die es künftig nur mehr in Orts- und Stadtkernen geben soll. Kurzum: Ein verantwortungsvoller Umgang mit der Ressource Boden“,
„Interessantester Punkt darin ist sicher die Verbesserungen für Photovoltaik- und Solar-Anlagen auf Gebäuden. Die Genehmigung erfolgt nun um vieles einfacher und die Flächenbegrenzungen werden ausgeweitet, wodurch die Nutzung der natürlichen Ressource Sonnenergie für viele private Hauseigentümer noch interessanter wird“,
„Insgesamt ist Landesrat Daniel Fellner mit dem Raumordnungsgesetz ein gut anwendbares Gesetz gelungen, das das richtige Verhältnis zwischen Planungsvorgaben und Schaffung von Freiräumen für die individuellen Wünsche der Kärntnerinnen und Kärntner wahrt“,