Selbstständiger Antrag nach §40/3 des Klagenfurter Stadtrechts.
In der Innenstadt stehen zahlreiche Geschäftslokale leer. Da das Ortsbild unter diesen leeren Geschäftsräumlichkeiten leidet könnten diese – mit Unterstützung des Stadtmarketings – von Sport- und Kulturvereinen für deren Selbstpräsentation genutzt werden. Die Schaufenster der leerstehenden Räumlichkeiten könnten mit Informationen der Vereine beklebt werden – dadurch würde das Ortsbild verschönert werden und die Vereine erhielten eine Möglichkeit, sich der Öffentlichkeit zu präsentieren. Dies gilt für Immobilien im Eigentum der Stadt Klagenfurt. Privaten Besitzer:innen sollte dieses Möglichkeit ebenfalls geboten werden.
Es ergeht sohin der selbstständige Antrag nach §40/3 des Klagenfurter Stadtrechts, der Gemeinderat wolle beschließen:
„Leerstehende Geschäftslokale in der Innenstadt sollen – mit Unterstützung des Stadtmarketings – als Präsentationsflächen für Sport- und Kulturvereine genützt werden.“
GR Mag. Bernhard Rapold