Selbstständiger Antrag: Nutzung leerstehender Geschäftslokale in der Innenstadt Möglichkeit der Präsentation von Sport- und Kulturvereinen

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In der Innenstadt stehen zahlreiche Geschäftslokale leer. Da das Ortsbild unter diesen leeren Geschäftsräumlichkeiten leidet könnten diese – mit Unterstützung des Stadtmarketings – von Sport- und Kulturvereinen für deren Selbstpräsentation genutzt werden. Die Schaufenster der leerstehenden Räumlichkeiten könnten mit Informationen der Vereine beklebt werden – dadurch würde das Ortsbild verschönert werden und die Vereine erhielten eine Möglichkeit, sich der Öffentlichkeit zu präsentieren. Dies gilt für Immobilien im Eigentum der Stadt Klagenfurt. Privaten Besitzer:innen sollte dieses Möglichkeit ebenfalls geboten werden.
Es ergeht sohin der selbstständige Antrag nach §40/3 des Klagenfurter Stadtrechts, der Gemeinderat wolle beschließen:

„Leerstehende Geschäftslokale in der Innenstadt sollen – mit Unterstützung des Stadtmarketings – als Präsentationsflächen für Sport- und Kulturvereine genützt werden.“

GR Mag. Bernhard Rapold