Die Übersicht der neuen Corona-Schutzmaßnahmen, welche am Do. 6.1.2022 von der Bundesregierung zusammen mit Bundesländern beschlossen worden sind.
Kontrollen und Strafen verschärfen
- Aktion scharf bei 2G Kontrollen nächste Woche.
- Kontrollpflicht im Handel an Interaktionspunkten (z.B. beim Eingang oder spätestens beim
- Bezahlen; ab 11. Jänner).
- Sämtliche Behörden sollen im Rahmen ihrer Tätigkeit auch COVID-Maßnahmen kontrollieren.
- Temporäre Betretungsverbote bei groben Vergehen gegen COVID-Maßnahmen (ab 3. Februar).
- Erhöhung der Strafen (ab 3. Februar).
Quarantäne Neu ab 8. Jänner
- Künftig gibt es kein „K1″ oder „K2″ mehr, sondern nur noch „Kontaktperson“.
- Wenn man 3 Mal immunisiert ist, oder alle Beteiligten eine FFP2-Maske getragen haben, ist
- man keine Kontaktperson mehr. Das gilt auch für Kinder, die sich noch nicht boostern
- können.
- Alle Kontaktpersonen können sich am 5. Tag mit einem PCR-Test freitesten.
- Kontaktpersonen in der kritischen Infrastruktur können mit einem täglich gültigem Test und FFP2-Maske weiterhin arbeiten gehen.
- Positiv getestete Personen können sich ab dem 5. Tag freitesten.
Strengere Schutzmaßnahmen ab 11. Jänner
- FFP2-Maske ist auch outdoor notwendig wo kein Abstand von 2 Metern möglich ist, beispielsweise in Fußgängerzonen, Warteschlangen, Gruppenansammlungen, etc. (Ausnahme für engste Angehörige wie Partnerin oder Partner sowie Kinder).
- Die Bundesländer können eine Maskenpflicht auf stark frequentierten Plätzen verordnen.
- Home-Office soll dort wo es möglich ist zur Regel und nicht zur Ausnahme werden. Dazu gibt es auch eine Kommunikation mit den Sozialpartnern.
- Die Gültigkeit vom Grünen Pass wird auf 6 Monate reduziert.