„Um Genehmigungsverfahren im Bereich der Leitungserrichtung sowie der Erzeugungsanlagen zu beschleunigen, haben wir innerhalb eines Jahres bereits zwei Novellen des Kärntner Elektrizitätsgesetzes (K-EG) und des Kärntner Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes (K-ElWOG) auf den Weg gebracht“,
Erleichterungen im Leitungsbereich
„Damit wird ein Netz-Ausbau durch kürzere Genehmigungsverfahren forciert und beschleunigt“,
Erleichterungen im Anlagenbereich
„Damit schaffen wir die Möglichkeit, dass ohne zusätzliche Bewilligungen Leiterseile, Erdkabel sowie Isolatoren oder Zubehörteile erneuert werden können, womit wir einen wesentlichen Beitrag zur optimalen Modernisierung der bestehenden Netzinfrastruktur leisten“,
„Dies ist ein wesentlicher Beitrag für das so wichtige Re-Powering. Bestehende, bereits bewilligte Anlagen können damit ohne bürokratische Hürden an den aktuellen Stand der Technik angepasst und vor allem hinsichtlich ihres Wirkungsgrades optimiert werden.“
Beispiel aus der Windkraft
„Ein Beispiel: In der Vergangenheit musste bei einem Windkraft-Projekt jene Turbine eingebaut werden, die in den Einreichunterlagen angegeben war – obwohl vielleicht Jahre zwischen Einreichung und Bewilligung lagen. In der Zwischenzeit hat sich die Turbinen-Technik stark weiterentwickelt. Wollte man die neueste Turbinen-Technik einbauen, war ein neuerliches Genehmigungsverfahren notwendig. Mit der Novelle ist die Anpassung an den neuesten Stand der Technik nicht mehr genehmigungspflichtig, wenn sich durch die Änderung keine zusätzlichen Emissionen ergeben“,
„Rechtlicher Spagat“
„Insgesamt bringen die Novellen wesentliche Erleichterungen für den Erneuerbaren-Ausbau. Die Bundesregierung zieht mit der derzeit noch nicht beschlossenen UVP-G-Novelle als Maßnahme zur Verfahrensbeschleunigung nach. Im Rahmen unserer Möglichkeiten haben wir mit den beiden jüngsten Novellen wesentliche Verfahrensvereinfachungen umgesetzt. Entscheidend ist, dass der Erneuerbaren Ausbau effizient, jedoch immer unter Wahrung der Rechte von Bürgerinnen und Bürgern erfolgt. Diesen ,rechtlichen Spagat‘ haben wir mit den beiden Novellen versucht zu meistern“,